• mrhappy82
    Dabei seit: 1445299200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1464184925000

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, inwieweit es sich lohnt, bei folgender Fallkonstellation gfl. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ob ich auf den Kosten sitzen bleiben würde.

    Wir haben im Oktober 2015 eine Pauschalreise, 02.06. bis 11.06.2016 (9 Tage), in die Türkei gebucht.

    Mitte Januar 2016 haben wir die Mitteilung erhalten, dass die Abflugzeit des Hinfluges um 9 Std. von 6 Uhr morgens auf 15 Uhr nachmittags verschoben wurde.

    Am 05.05.2016 haben wir von der Fluggesellschaft zufällig (wir hatten eine Nachfrage zur Bordverpflegung auf dem Hinflug) mitgeteilt bekommen, dass der hinflug ersatzlos gestrichen sei.

    Wir haben daraufhin über unser Reisebüro uns an den Veranstalter gewandt mit der Bitte um Mitteilung, welche Ersatzflüge uns angeboten werden können.

    Ohne eine weitere Mitteilung erhalten zu haben, erhielten wir am 12.05.2016 die Reiseunterlagen. Hier ging hervor, dass unser Hinflug nunmehr am 03.06.2016 stattfinden sollte, der Rückflug weiterhin am 11.06.2016. Somit ist die Reise seitens des Veranstalters einseitig um einen Tag gekürzt worden. Dies sollte ohne Anpassung des Reisepreises erfolgen.

    Wir haben daraufhin die gesamte Reise umgebucht auf den Zeitraum 03.06.2016 bis 12.06.2016. zum Zeitpunkt der Umbuchung wäre die Reise etwa 480 € günstiger gewesen als ursprünglich.

    Kommt die Umbuchung der Reise einer Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung gleich und haben wir daher Anspruch darauf, die Differenz von 480,00 € erstattet zu bekommen?

    Vielen Dank im Voraus und Schöne Grüße

    Andre

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1464194636000

    Herzlich willkommen im Forum :D

    Wenn ich Deinen Vortrag richtig verstanden habe, ist da Einiges falsch gelaufen und vor allem Dein Reisebüro kann ich nicht verstehen!

    Mit Verschiebung des Hinfluges auf einen anderen Flugtag, hier 2. auf 3.6., hättet Ihr kostenlos vom Vertrag zurücktreten und die jetzt umgebuchte Reise neubuchen können. Sowas sollte ein Reisebüro wissen und deshalb finde ich das schon ein hartes Stück, daß man Euch jetzt auf den Kosten sitzen lassen will.

    Da Ihr aber umgebucht habt, sehe ich den Veranstalter jetzt erstmal im Recht, blöd, aber in seinen, von Euch bei der ersten Buchung akzeptierten AGB garantiert so verankert.

    Bevor man hier jetzt große Geschütze auffährt, würde ich empfehlen, nochmal den Dialog mit Reisebüro und Veranstalter zu suchen und dort vielleicht auf dem Kulanzwege eine Einigung zu erzielen.

    Ansonsten sehe ich es eher so, daß das Reisebüro - wohlgemerkt nach Deiner Schilderung hier - seiner Verpflichtung zur umfassenden Information nicht nachgekommen ist und eher Dein Ansprechpartner/Gegner wäre, als der Veranstalter.

    Das ist nur meine Meinung und ich hoffe, ich habe Deine Schilderung richtig verstanden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1464206078000

    - Reise zum Preis X gebucht

    - blöde Änderung, Reise umgebucht

    - neuer Preis deutlich günstiger, Umbuchungskosten nicht verlangt

    Änderung des Reisetages: Kostenloser Rücktritt

    Neue Buchung: Aktueller Preis!

    Umbuchung(??): Wie kamt ihr bloß auf die Idee???

    Bedeutet: Neuer Vertrag zum alten Preis - man muss ggf. sogar noch "Bearbeitungsgebühr" latzen.

    Das hätte viel besser gehen können!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!