Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, inwieweit es sich lohnt, bei folgender Fallkonstellation gfl. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ob ich auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Wir haben im Oktober 2015 eine Pauschalreise, 02.06. bis 11.06.2016 (9 Tage), in die Türkei gebucht.
Mitte Januar 2016 haben wir die Mitteilung erhalten, dass die Abflugzeit des Hinfluges um 9 Std. von 6 Uhr morgens auf 15 Uhr nachmittags verschoben wurde.
Am 05.05.2016 haben wir von der Fluggesellschaft zufällig (wir hatten eine Nachfrage zur Bordverpflegung auf dem Hinflug) mitgeteilt bekommen, dass der hinflug ersatzlos gestrichen sei.
Wir haben daraufhin über unser Reisebüro uns an den Veranstalter gewandt mit der Bitte um Mitteilung, welche Ersatzflüge uns angeboten werden können.
Ohne eine weitere Mitteilung erhalten zu haben, erhielten wir am 12.05.2016 die Reiseunterlagen. Hier ging hervor, dass unser Hinflug nunmehr am 03.06.2016 stattfinden sollte, der Rückflug weiterhin am 11.06.2016. Somit ist die Reise seitens des Veranstalters einseitig um einen Tag gekürzt worden. Dies sollte ohne Anpassung des Reisepreises erfolgen.
Wir haben daraufhin die gesamte Reise umgebucht auf den Zeitraum 03.06.2016 bis 12.06.2016. zum Zeitpunkt der Umbuchung wäre die Reise etwa 480 € günstiger gewesen als ursprünglich.
Kommt die Umbuchung der Reise einer Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung gleich und haben wir daher Anspruch darauf, die Differenz von 480,00 € erstattet zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus und Schöne Grüße
Andre