"Luxemburg (dpa) - Geht auf Flugreisen Gepäck verloren, muss die Airline dafür aufkommen. Teilen sich zwei Reisende einen Koffer, wird doppelt Entschädigung fällig, entschied der Europäische Gerichtshof. Schmuck und Wertgegenstände gehören trotzdem nicht in den Koffer."
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