• us47803
    Dabei seit: 1092700800000
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    geschrieben 1112619511000

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade aus Hurghada gekommen und unser Tauchgepäck ( 1 gr, Tasche: IQ 168 L mit unseren allen Sachen bis auf Logbücher, Tauchbrevetts u. Computer etc waren Gott sei Dank im Handgepäck) verschwunden. Am Flughafen in Hurghada wurde von Uns genau beobachtet das an beide Koffer und an die Tauchtasche die richtigen Aufkleber für Düsseldorf ( DUS ) geklebbt. Lt. der Tauchzeitschrift Tauchen aktuelles Heft ist Hapag Lloyd dafür bekannt das es bei denen öfters vorkommt.

    Nun zu meiner Frage: Da wir für 2 Personen unserer Tauchgepäck in einen Tauchtrolly hatten und der Wert des Inhalts deutlich die 12xx Euro übersteigt!!!

    Ist die rechtliche Lage so o. so oder wie genau ist die rechtliche Lage:

    1. Zählt der Tauchtrolley als 1 Gepäckstück für 1 Person, sprich  es gibt nur die Summe: 12xx Euro???

    2. Zählt der Tauchtrolley für 1 Personen, sprich  es gibt nur die Summe: 12xx Euro 2 mal ???

    MfG

    Uli

       

     

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1112650277000

    Nun wollen wir mal nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen, die Tauchausrüstung muß ja nicht gleich unwiderruflich verloren sein.

    Habt Ihr nach der Ankunft am Flughafen DUS ein P.I.R. (Property Irregularity Report, Schadens- oder Verlustmeldung) ausstellen lassen? Wenn nicht, schleunigst versuchen, das noch nachzuholen, denn ohne dem habt Ihr keinerlei Ansprüche. Die Fluggesellschaft wird sich dann um die Wiederbeschaffung des verlorenen Gepäcks bemühen und Euch informieren, wenn es gefunden wurde. Meistens wird es sogar zu Euch nach hause gebracht. Es kommt relativ selten vor, daß Gepäck "vom Erdboden verschluckt" wird. Hast Du schon die Fluggesellschaft kontaktiert?

    Wenn Ihr beim PIR den Inhalt des Tauchtrolleys korrekt angegeben habt, müßte die Airline bis zu einer gewissen Grenze dafür aufkommen. Den Neuwert der Ausrüstung werdet Ihr allerdings nicht erstattet bekommen, allenfalls den Zeitwert. Angenommen, es hätte sich nur Kleidung im verlorenen Koffer befunden, würde nach Gewicht abgerechnet.

    Habt Ihr angesichts des doch recht hohen Wertes der Ausrüstungen eine Gepäckversicherung abgeschlossen? Die solltet Ihr auch informieren.

    So ein Gepäckverlust ist zwar immer sehr ärgerlich - aber letztendlich könnt Ihr froh sein, daß es erst auf dem Rückflug passiert ist. Stell Dir vor, Ihr hättet in HRG ohne Tauchausrüstung da gestanden. Ich weiß, ist ein schwacher Trost, aber vielleicht konnte ich trotzdem helfen.

  • LuziFair
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    geschrieben 1113069709000

    Du hattest doch auch bei Taucher.net davon geschrieben , oder?

    Naja, das Gepäck ist zum Glück ja wieder da.

    Blöd war das trotzdem, aber da hast du ja schon viele Antworten bekommen. Du weißt ja, was die Beförderungsrichtlinien sagen.

    Ich denke, daß das Gepäckstück nur als ein Gepäckstück zählen würde und du vielleicht noch eine Chance hättest, mit einem guten Anwalt dann 30 kg  mal 27,35 EUR geltend zu machen. Aber ich weiß nicht, ob HL die 30 kg akzeptieren würde. 

    Wir streiten uns mit HL nämlich schon seit letztem Jahr Juni rum. Oder eher unsere Anwältin.

    Da das Tauchgepäck aber extra deklariert wird, müßte man die 30 kg mal  Höchstersatzsumme 27,35  EUR pro Kilo als Ersatzsumme bekommen. Und das wären dann 820,50 EUR. Und daß das nicht mal eine Tauchausrüstung deckt, ist mir klar.

    Alles wird gut!
  • us47803
    Dabei seit: 1092700800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1114081268000

    uli schindler schrieb:

    >

    > Hallo zusammen,

    > wir sind gerade aus Hurghada gekommen und unser Tauchgepäck ( 1 gr, Tasche: IQ 168 L mit unseren allen Sachen bis auf Logbücher, Tauchbrevetts u. Computer etc waren Gott sei Dank im Handgepäck) verschwunden. Am Flughafen in Hurghada wurde von Uns genau beobachtet das an beide Koffer und an die Tauchtasche die richtigen Aufkleber für Düsseldorf ( DUS ) geklebbt. Lt. der Tauchzeitschrift Tauchen aktuelles Heft ist Hapag Lloyd dafür bekannt das es bei denen öfters vorkommt.

    > Nun zu meiner Frage: Da wir für 2 Personen unserer Tauchgepäck in einen Tauchtrolly hatten und der Wert des Inhalts deutlich die 12xx Euro übersteigt!!!

    > Ist die rechtliche Lage so o. so oder wie genau ist die rechtliche Lage:

    > 1. Zählt der Tauchtrolley als 1 Gepäckstück für 1 Person, sprich  es gibt nur die Summe: 12xx Euro???

    > 2. Zählt der Tauchtrolley für 1 Personen, sprich  es gibt nur die Summe: 12xx Euro 2 mal ???

    > MfG

    > Uli

    >    

    >  

    Hallo zusammen,

    ist schon richtig, das es auch in der taucher.net steht.

    HL hätte bei Verlust o. Beschädigung des Gepäcks nur für maximal 1230 Euro pro Person gehaftet. Also bei einer Tauchtasche für 2 Personen, mit dem Tauchgepäck für Beide, sieht man Alt aus, wenn es denn weg o. beschädigt wäre.  Ganz zu schweigen, das man weder a. m. FAXE und Anrufe geantwortet hat, bis Heute, den

    Also unser Fazit: 1. 2 kl. Tauchtaschen statt 1 große/170Ltr.

                           2. Nicht mehr mit Hapag Lloyd fliegen, schon gar nicht mit

                               deren alten u. unbequemen Maschinen, aber wir hatten

                               leider nur diese Möglichkeit.

                           3. Reisegepäckversicherung, da sonnst im Ernstfall nicht

                               Alles ersetzt wird, da man mit Klamotten, etc u.

                               natürlich dem kompletten Tauchgerödel locker ü. die

                               1230 Euro kommt.

    mfg

    uli   

  • LuziFair
    Dabei seit: 1101340800000
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    geschrieben 1114125147000

    Es hilft nur eins, daß man sich beim Einchecken das tatsächliche Gewicht der Gepäckstücke auf seinen Unterlagen einzeln bestätigen läßt. Und nach dem Warschauer Abkommen haften Fluggesellschaften mit 27,35 EUR pro Kilo Gepäck. Kann die Fluggesellschaft nicht nachweisen, wie schwer das einzelne Gepäckstück tatsächlich war, dann haften sie mit der Kilomenge, die bei denen angegeben ist. Also in dem Falle normal bei Hapag Lloyd 20 kg für normale Koffer und bis 30 kg für das Tauchgepäck.

    Und die 20 mal 27,35 EUR sind 547 EUR.

    Bei 30 kg wären es  820,50 EUR.

    Ich weiß nicht wie du auf die 12XX EUR kommst.

    Leider fliegen nach Ägypten vorrangig Maschinen von der Hapag Lloyd. Da muß man teilweise in den sauren Apfel beißen. Leider!

    Ich weiß nur, daß wir uns im Juni alles genau bestätigen lassen werden und hoffe, daß die Klage, die wir gegen die HL noch laufen haben bis dahin endlich mal erledigt ist und wir das Geld haben.

      

    Alles wird gut!
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