Hallo zusammen,
wir sind gerade aus Hurghada gekommen und unser Tauchgepäck ( 1 gr, Tasche: IQ 168 L mit unseren allen Sachen bis auf Logbücher, Tauchbrevetts u. Computer etc waren Gott sei Dank im Handgepäck) verschwunden. Am Flughafen in Hurghada wurde von Uns genau beobachtet das an beide Koffer und an die Tauchtasche die richtigen Aufkleber für Düsseldorf ( DUS ) geklebbt. Lt. der Tauchzeitschrift Tauchen aktuelles Heft ist Hapag Lloyd dafür bekannt das es bei denen öfters vorkommt.
Nun zu meiner Frage: Da wir für 2 Personen unserer Tauchgepäck in einen Tauchtrolly hatten und der Wert des Inhalts deutlich die 12xx Euro übersteigt!!!
Ist die rechtliche Lage so o. so oder wie genau ist die rechtliche Lage:
1. Zählt der Tauchtrolley als 1 Gepäckstück für 1 Person, sprich es gibt nur die Summe: 12xx Euro???
2. Zählt der Tauchtrolley für 1 Personen, sprich es gibt nur die Summe: 12xx Euro 2 mal
MfG
Uli