• copyright2002
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    geschrieben 1597390413554 , zuletzt editiert von copyright2002

    Hallo zusammen,

    aktuell sind wir auf der insel usedom und haben grad etwas ärger mit dem vermieter.

    Wir haben am 2. urlaubstag dem vermieter mitgeteilt, dass die mikrowelle in der fewo defekt ist. Der vermieter hat darauf eine neue bestellt. Gedtern als wir vom strand kamen ist der vermieter in unserer wohnung gewesen umd hat die mikroeelle getauscht. Das hat etwas gedauert weil das kabel hinter einem schrank verlegt ist.

    ich habe ihn darauf sngesprochen das er nicht in die wohnung darf, einsicht gab es daraufhin nicht und er ist mit der neuen mikrowelle gegangen. Eben gab es daraufhin wieder eine diskussion und sie sind der meinung das die jederzeit in ihre wohnung dürfen.

    Ich sehe das allerdings ganz anders und denke auch zurecht. Jetzt lassen sie uns zappeln, heute angeblich keine zeit und am we machen sie sowas nicht.

    hat jemand einen tipp wie ich mich verhalten soll?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597390704753

    Hallo, sorry vielleicht erst nachdenken...:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
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    geschrieben 1597391546791

    Erwartest du wirklich, dass der Vermieter fragt, wann ihr vielleicht mal da seid, wenn Reparaturen, nach denen ihr verlangt habt, vorgenommen werden?

    Wir hatten auch schon ähnliche Situationen in Ferienhäusern, wir waren dankbar, dass so etwas schnell und unauffällig erledigt wurde, als wir weg waren.

    Ich verstehe dein Problem tatsächlich nicht und sehe dich auch nicht im Recht.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1597393439246 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Mal halblang. Es geht um eine rechtliche Frage - allerdings Mietrecht, das grundsätzlich auch bei kurzfristiger Vermietung wie bei Ferienwohnungen gilt. Der Vermieter darf die Wohnung nur zur Abwehr einer Gefahr ungefragt betreten, also Brand, Wasserrohrbruch etc. Kleinreparaturen fallen da nicht drunter.

    Vertraglich kann geregelt sein, dass regelmäßig Wäsche gewechselt oder gereinigt wird, das ist dann ähnlich Hotel und dann darf er natürlich auch rein.

    Das ist hier eher ein Kommunikationsproblem. Auch wenn sich der Vermieter vertragswidrig verhalten hat, deswegen ein Faß im Urlaub aufzumachen erscheint mir dem Erholungszweck zuwider zu laufen.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1597395031741 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Wie man in den Wald ruft...

    Streng genommen ist der Mieter im Recht. Aber was er er davon? Recht, keine Mikrowelle und Stress.

    Ich hätte zumindest gewartet bis die Mikrowelle eingebaut ist und dann erst (oder bei Abreise) den Vermieter darauf hingewiesen.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1597397348599

    Bei Vermietung durch eine Privatperson gilt das Deutsche Mietrecht.

    Aber ist es denn so schlimm, wenn der Vermieter in die FeWo ging um schnell die defekte Mikrowelle auszutauschen. Evtl. ist der Mieter den ganzen Tag unterwegs und ab einer gewissen Uhrzeit will und braucht er das dann auch nicht mehr machen.

    Ist rechtlich zwar ganz anders gelagert, aber wenn ich tagsüber im Urlaub unterwegs bin, ist auch ständig der Roomservie usw. in meinem geb. Zimmer, was niemanden aufregt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597407828189

    Wie Neckarschwabe bereits ausführlich erklärte ist copyright2002 rechtlich nicht im Irrtum.

    Die Strategie kann man allerdings anzweifeln ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
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    geschrieben 1597416274901

    Neben der rechtlichen Seite gibt es hier, wie so oft eben auch die emotionale.

    Und wenn ich mich in die Lage des Vermieters versetze, vermag ich seinen Ärger durchaus nachvollziehen. Der gibt sich alle Mühe, tauscht kurzfristig die Mikrowelle aus und wird dafür dann kritisiert. Klar, er hätte sich vorher anmelden können. Aber wenn man zielorientiert denkt und handelt, sollte copyright2002 das eher als Schönheitsfehler sehen und weiterhin den Urlaub geniessen.

    Zumal sie/er nach einem Verhaltenstipp gefragt hat. Und da scheint mir "Abrüstung" das Gebot der Stunde.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • Wülfi71
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    geschrieben 1597427302942

    ich kenne es auch nur so, dass der Vermieter, wenn es was zu reparieren gibt, vorbeikommt, klingelt und wenn niemand da ist, die Arbeiten erledigt. Ist ja auch im Interesse des Gastes. Und in Corona Zeiten finde ich es noch angenehmer, wenn so was kontaktlos erledigt wird. Wer damit ein Problem hat, hat entweder Phobien, was zu verbergen oder ist einfach nur rechthaberisch...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1597428604993 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    ..... oder sucht nach einem Vorwand um eine Minderung durchzusetzen für einen Mangel der nicht beseitigt wurde. ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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