• Lukkida
    Dabei seit: 1221782400000
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    geschrieben 1222088514000

    Hallo!

    Ich hoffe, dass ich hier mit meinem Problem an der richtigen Stelle bin.

    Wenn nicht, dann wäre ich dankbar wenn man es an die richtige Stelle verschiebt.

    Es geht darum:

    Anfang des Jahres war ich Arbeitslos und habe im Februar eine Stelle als Krankheitsvertretung bekommen, die eigentlich nicht so lange andauern sollte.

    Nun lief die Stelle aber doch erst im Juni aus, so das ich mich erneut Arbeitslos melden mußte.

    Im April, wo ich also Berufstätig war, hatten wir dann für Oktober eine Reise gebucht, wo ich eine Versicherung für abgeschlossen habe.

    Wie gesagt, lief dann meine Vertretung im Juni aus und ich war wieder Arbeitslos.

    Die Reise wollten wir aber trotzdem antreten, denn sie war ja bezahlt.

    Nun bekam ich kurzfristig (Mitte August) wieder eine Stelle angeboten die ich natürlich auch angenommen habe.

    Bei der Stelle teilte man mir jedoch mit, dass ich für den gebuchten Zeitraum keinen Urlaub bekäme.

    Daraufhin bin ich ins Reisebüro wo ich die Reise storniert habe.

    Heute bekam ich per Post die Mitteilung das man die Stornokosten nicht übernimmt, da ich zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht Arbeitslos gemeldet war.

    Ist das denn so rechtens?

    Die können doch nicht erwarten, das ich die ganze Zeit keine Stelle annehme, wenn man mir eine anbietet, oder?

    Ich bin gerade so verärgert und würde jetzt gerne wissen, ob Jemand damit Erfahrung hat und mir etwas dazu sagen kann.

    Vielen Dank und LG

    Lukkida

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1222088660000

    Welche Versicherung ist´s denn?

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Lukkida
    Dabei seit: 1221782400000
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    geschrieben 1222090088000

    Es ist die Europäische.

    Mit der hatten wir vor 2 Jahren schon einmal Probleme und dieses Jahr wieder.

    Lukkida

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1222090503000

    Versicherungsbedingungen der RRV bei der Europäischen

    § 2 - Stornierung der Reise

    da steht unter i) :

    " Versicherte Ereignisse sind die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war."

    Ist also kein versichertes Ereignis, wenn Du wegen des neuen Jobs stornierst und bei Reisebuchung in einem Arbeitsverhältnis warst.

    Warum buchst Du überhaupt noch einmal eine Versicherung, welche Dir schon einmal Probleme bereitet hat? :frowning:

    Viele Grüße!

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  • Lukkida
    Dabei seit: 1221782400000
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    geschrieben 1222091912000

    Tja, warum ich die Versicherung erneut gebucht habe weiß ich auch nicht und habe ich mich heute auch schon gefragt.

    Wahrscheinlich, weil sie mir direkt angeboten wurde und ich nicht darauf geachtet habe, welche Versicherung es ist.

    Das passiert mir beim nächsten Mal nicht mehr.

    Die Passage habe ich im Versicherungsschein auch entdeckt, das Problem ist 1. das ich es zum Buchungszeitraum nicht wußte, da wir nicht darauf hingewiesen wurden und 2. war ich zum Buchungszeitraum nicht offiziell in einem Beschäftigungsverhältnis. Ich habe eine Krankheitsvertretung übernommen und mußte mich regelmäßig beim AA melden, da der Vertrag erst für eine Woche war und später eigentlich nur für 1 Monat sein sollte. Er wurde dann immer wieder verlängert, so dass er dann insgesamt 4 Monate lief.

    Während der Zeit war ich also noch beim AA gemeldet.

    Gruß

    Lukkida

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1222092291000

    zu 1. ) Dafür kann ja keiner was, wenn Du die Bedingungen von Verträgen die Du abschließt nicht durchguckst.

    zu 2. ) Wenn Du während dieser Zeit bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet warst, dann sollte es mit dem entsprechenden Nachweis der AA auch kein Problem sein, die Kosten des Reiserücktritts bei der Europäischen einzufordern.

    Viele Grüße!

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  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1222093112000

    zu 2) bin ich mir nicht sicher Captain,

    sofern er "nur" arbeitssuchend und nicht arbeitslos gemeldet war.

    Ein Arbeitssuchender muss nicht zwangsläufig arbeitslos sein. Sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden bedeutet lediglich, dass der Betreffende Interesse an einem Arbeitsplatzwechsel hat und auf diesem Weg eine neue Stelle sucht.

    Die Versicherung wird aber doch wohl einen Nachweis der Arbeitslosigkeit verlangen.

    Grüsse

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1222094550000

    Du hast völlig recht, Heiko.

    Sorry für diese Ungenauigkeit. Ich meinte natürlich "arbeitslos" und nix anderes.

    Viele Grüße!

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  • Lukkida
    Dabei seit: 1221782400000
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    geschrieben 1222112994000

    Vielen Dank für die Idee.

    Da bin ich von selber gar nicht drauf gekommen, dass ich noch den Bewilligungsbescheid vom Anfang des Jahres habe.

    Den habe ich nun kopiert, das ganze in einem Brief erklärt und morgen geht es postalisch Richtung Versicherung.

    Ich hoffe doch mal, das die Versicherung das dann anerkennt, denn offiziell war ich ja Arbeitslos wo ich gebucht habe.

    Manchmal ist man doch etwas benagelt.

    Außerdem habe ich mir nun eine Versicherung herausgesucht, die ich dann demnächst wählen werde.

    Da wäre dann der Jobwechsel mitversichert und das für weniger Beitrag als bei der jetzigen Versicherung.

    LG

    Lukkida

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