Gruß an alle miteinander,
wir hatten im Anfang des Jahres für März 2020 über booking.com eine Woche Apantment an der Polnischen Ostsee bebucht.
Zur Zahlung musste die Kreditkarte bei booking.com angegeben werden.
Die Buchungsbestätigung durch booking.com kam per Email mit dem Hinweis, das die Zahlung von der Polnischer Unterkunft abgebucht wird, was diese dann auch später taten.
Die gesamte Buchung fand über booking.com statt.
Leider konnte ich mit meiner Frau den gebuchten Urlaub in Polen nicht antreten,
da Polen im März 2020 über unsere Urlaubszeit wegen der Corona-Problematik kurzfristig die Grenze zu Deutschland geschlossen hatte.
Dies betraf auch unsere gebuchte Urlaubszeit.
Nach tel. Rücksprache mit booking.com wurde -vor der Reise- diese wegen dieser Grenzschließung von booking.com storniert.
Mehrfach habe wir booking.com um die Rückzahlung gebeten, welche bis heute nicht geleistet wurde.
Auch haben wir booking.com angeboten, einen Gutschein für eine spätere Reise zu akzeptieren, wenn die Grenze für Reisende wieder geöffnet ist.
Uns wurde mitgeteilt das dies von booking.com geprüft werden würde, bekamen jedoch nie eine Antwort.
Eine von uns getätigte tel. Nachfrage beim Appartmentvermieter in Polen über die Rückerstattung, wurde von diesem abgelehnt.
Leider stellt sich booking.com bis heute tot und reagiert nicht mehr.
Mir ist nicht klar, wer hier rechtlich mein Vertragspartner ist (der Reisevermittler oder die Unterkunft).
Habe ich meine Ansprüche auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises an booking.com zu richten?
Denn es wird wohl ohne fristsetzung und Klageandrohung nicht positiv für und weitergehen.
Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht euere Hilfestellung wie wir hier weiteverfahren sollten.
Gruß, Lothar