• flyfine
    Dabei seit: 1187222400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1603044323776

    Gruß an alle miteinander,

    wir hatten im Anfang des Jahres für März 2020 über booking.com eine Woche Apantment an der Polnischen Ostsee bebucht.

    Zur Zahlung musste die Kreditkarte bei booking.com angegeben werden.

    Die Buchungsbestätigung durch booking.com kam per Email mit dem Hinweis, das die Zahlung von der Polnischer Unterkunft abgebucht wird, was diese dann auch später taten.

    Die gesamte Buchung fand über booking.com statt.

    Leider konnte ich mit meiner Frau den gebuchten Urlaub in Polen nicht antreten,

    da Polen im März 2020 über unsere Urlaubszeit wegen der Corona-Problematik kurzfristig die Grenze zu Deutschland geschlossen hatte.

    Dies betraf auch unsere gebuchte Urlaubszeit.

    Nach tel. Rücksprache mit booking.com wurde -vor der Reise- diese wegen dieser Grenzschließung von booking.com storniert.

    Mehrfach habe wir booking.com um die Rückzahlung gebeten, welche bis heute nicht geleistet wurde.

    Auch haben wir booking.com angeboten, einen Gutschein für eine spätere Reise zu akzeptieren, wenn die Grenze für Reisende wieder geöffnet ist.

    Uns wurde mitgeteilt das dies von booking.com geprüft werden würde, bekamen jedoch nie eine Antwort.

    Eine von uns getätigte tel. Nachfrage beim Appartmentvermieter in Polen über die Rückerstattung, wurde von diesem abgelehnt.

    Leider stellt sich booking.com bis heute tot und reagiert nicht mehr.

    Mir ist nicht klar, wer hier rechtlich mein Vertragspartner ist (der Reisevermittler oder die Unterkunft).

    Habe ich meine Ansprüche auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises an booking.com zu richten?

    Denn es wird wohl ohne fristsetzung und Klageandrohung nicht positiv für und weitergehen.

    Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht euere Hilfestellung wie wir hier weiteverfahren sollten.

    Gruß, Lothar

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1603045426625 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Wäre sicher ganz einfach gewesen wenn du vor Buchung - oder zumindest vor deinem Posting - die AGB gelesen hättest :

    “...... gehen sie ein unmittelbares (rechtlich bindendes) Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter ein, bei dem sie buchen oder ein Produkt ..... erwerben“.

    Ob somit eine Klageandrohung und eine daraus resultierende Klage vor einem polnischen Gericht mit den daraus resultierenden Kosten und Risiken für dich sinnvoll wäre magst du dann selbst entscheiden

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HC-Mitglied2670260
    Dabei seit: 1559974074426
    Beiträge: 78
    gesperrt
    geschrieben 1603048968706

    Hallo Lothar,

    da hat jlechtenboehmer wahrscheinlich recht, was die Klageandrohung betrifft. Aber : ich würde vorher an deiner Stelle noch mal mit book...com Kontakt aufnehemen. (Ich schätze, die waren zur fraglichen Zeit ziemlich überlastet.)

    Wir haben einen ähnlichen Fall (anderes Land, auch März, Grenze war auch zu). Nachdem uns book...com bestätigt hat, dass wir die Summe zurückbekommen würden, hat sich nichts mehr getan. Vor ein paar Wochen haben wir nochmal zu book...com Kontakt aufgenommen, sie haben sich mit der Unterkunft in Verbindung gesetzt und das Problem der Unterkunft bestand (angeblich?) darin, dass unsere Kreditkartendaten nicht mehr verfügbar waren. Wir haben dann die Daten nochmal übermittelt und letztendlich nach 7 Monaten das Geld zurückerhalten. Vielleicht versuchst du es erst noch mal so ?

    LG SarahSofia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1603052375814 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @flyfine

    Wie meine Vorschreiber schon erwähnten: Die Gutschrift ist vom Zahlungsempfänger zu verlangen, allerdings sollte booking.com sich hier wenigstens kümmern, sie haben ja deine Buchung storniert.

    Wunderlich ist immerhin die Haltung der Herberge, die die Zahlung nicht herausgeben will. Bieten sie denn alternativ einen Gutschein an?

    Das wäre - je nach landesüblicher Regelung - das mindeste.

    Eine Grenzschließung ist ein Kündigungsgrund.

    Fazit:

    Schildere den Sachverhalt booking.com, erwähne auch, dass deine Anfrage beim Hotelier abschlägig beschieden wurde.

    Die Rückzahlung muss vom Hotel erfolgen, da es schließlich auch die Zahlung erhalten hat kannst du den Vermittler darauf nicht in Anspruch nehmen.

    Last not least:

    Auf eine Klageandrohung würde ich verzichten, es sind noch längst nicht alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

    Sowas macht - entgegen landläufiger Meinung! - auch keinen Eindruck sondern verhindert eher schnelle und kostenneutrale Lösungsvarianten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!