• Löhrer
    Dabei seit: 1223164800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1223209105000

    Hallo zusammen!

    Vor zwei Wochen war ich mit 20 SchülerInnen im Hotel Miralago in Manerba. Einen Tag vor Reiseantritt musste eine Schülerin wegen Krankheit absagen, wovon ich das Hotel sofort unterrichtete. Um's kurz zu machen: Die Hotelkosten hatte ich zu dem Zeitpunkt schon aus Deutschland überwiesen. Das Hotel gab rein garnichts zurück, erst vertröstend, dann im Vertrauen auf Entfernung und die Schwierigkeiten rechtlicher Verfolgung ablehnend. Was kann man da tun? Schließlich müssten Sie doch wenigstens die Kosten für die Verpflegung zurückzahlen.

    Gruß

    Rolf Löhrer

  • columbus59
    Dabei seit: 1194825600000
    Beiträge: 202
    geschrieben 1223215211000

    Eine Rückerstattung hängt ganz vom Vertrag oder den Bestimmungen des Hotels ab. Gerade bei Gruppenreisen gibts einen günstigeren Preis, der jedoch an striktere Bedingungen gebunden sind. Ob nun das Hotel die Kosten für die Verpflegung tatsächlich hatte oder nicht spielt keine Rolle. Auch hierzulande muss die genaue Anzahl der Personen bei Gruppenessen spätestens 3-5 Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Wenn dann kurzfristige Absagen aktzeptiert werden ist das reine Kulanz vom Hotel/Restaurant.

    Auch bei Gruppenreisen gilt somit immer eine Reiseversicherung abzuschliessen oder den Vertrag/Bestimmungen mit dem Hotel vorher genau zu klären. Im nachhinein reklamieren nützt nichts.

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1223217056000

    gibt es für solche Gruppenreisen auch Reiserücktrittsversicherungen? Ansonsten kenne ich es so wie columbus.

    LG

  • columbus59
    Dabei seit: 1194825600000
    Beiträge: 202
    geschrieben 1223220175000

    Versichern lässt sich alles, aber alles kostet Geld, dass vielen zu Beginn zu Schade ist. Aber man könnte sich Ärger ersparen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!