• melljayy
    Dabei seit: 1720068213773
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    geschrieben 1741488557076

    Weiss jemand zufällig bis wann der Reiseveranstalter bescheid geben muss dass die Flugzeiten sich geändert haben also unser Flug wurde vorverlegt und der Reiseveranstalter hat uns erst einen Tag vorher Bescheid gegeben per e Mail ist das rechtens so kurzfristig?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1741507446931

    Vorverlegung Ihres Fluges um mehr als eine Stunde: Annullierung! klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1741507452264

    Mit deinen dürftigen Angaben ist es schwierig zu antworten. Wann sollte der Flug ursprünglich gehen und wann aktuell? Könnte vielleicht ein Zusammenhang bestehen mit den für morgen angekündigten Streiks? Fragen über Fragen...

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1741508407256

    Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln:

    zb. Vorverlegung des Fluges von auf eine Zeit zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, 75 – 87% des Tagesreisepreises, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1741514667482 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Gilt allerdings nicht bei Ursache Streik des Flughafenpersonals, wie Bienekind schon vollkommen zu Recht bemerkte. Ohne exakte Angaben schwer zu beurteilen.

    Zudem gibt es bereits 2 Threads zum Thema Verlegung die auch frühere Starts beinhalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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