Vueling will keine Zugkosten nach Umbuchung auf andern Flughafen erstatten

  • invadere
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    geschrieben 1385147395000

    Hallo Community.

    Ist mein erster Beitrag hier im Forum. Hatte einen Flug von Santiago de Compostela, Spanien nach Nürnberg gebucht (ohne Rückflug). Drei Wochen vor dem Abflug erhalte ich eine E-Mail dass mein Flug drei Tage vorverlegt worden sei. Gründe wurden erst mal nicht genannt in der E-Mail.

    Da ich meinen Urlaub nicht um drei Tage verkürzt haben wollte, habe ich mich mit der Airline über einen Kumpel telefonisch in Verbindung gesetzt (weil ein Telefonat mit denen von Spanien aus mit einem deutschen Handy aufgrund der Sonderrufnummer nicht geht, eine Schande) und erfahren dass es den Flug nicht mehr gab. Mir wurde aber angeboten am gleichen Tag nach Stuttgart zu fliegen. Eine notwendige Zugreise sollte ich mit dann nach meiner Ankunft in Deutschland erstattet bekommen.

    Als ich nun nach meiner Rückkehr nach Deutschland (über Stuttgart und per Zug) die Kosten des Zugtickets erstattet bekommen wollte und die E-Mail-Hotline von Vueling kontaktiert habe, habe ich das hier als Antwort erhalten:

    "Als Antwort auf Ihre E-mail, informieren wir Sie dasslaut der Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments, bei Flugänderungendie mehr als 14 Tage vor Abflug benachrichtigt werden, kein Recht aufAusgleichszahlung, Transportkosten oder andere Kosten ensteht. Aus diesem Grundkönnen wir Ihre Beschwere leider nicht zufriedenstellen."

    Neben fragwürdigem Deutsch stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich tatsächlich keine Kosten erstattet bekomme, weil ich nicht einfach hätte Zug fahren dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ariline. Beziehungweise wenn ich doch die Kosten geltend machen kann, worauf ich mich berufen kann (Verordnungen, Urteile o.a.).

    Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.

    invadere

  • vonschmeling
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    geschrieben 1385150749000

    Leider ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der VO(EG)261/04, wenn die Änderungen >/= zwei Wochen vor dem geplanten Operating bekanntgegeben werden.

    Die Option des früheren Rückflugs hast du nicht wahrgenommen, der Rest ist leider dein Bier ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • invadere
    Dabei seit: 1385078400000
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    geschrieben 1385197243000

    Hallo. Danke erst mal für deine Antwort. Heißt dass das eine Airline generell einen Flug um drei Tage vorverlegen kann und ich dann nur noch die Möglichkeit habe den Flug zu stornieren oder den früheren Flug zu akzeptieren? Keine dritte Alternative?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1385208989000

    Sofern das rechtzeitig geschieht gibt´s nur diese beiden Optionen.

    Allerdings ist die Erstattung zusätzlich entstehender Kosten gewöhnlich auf der Basis der Kulanz kein Thema ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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