• jwille
    Dabei seit: 1223510400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1223563704000

    Hallo,

    habe Probleme mit einem Reiseveranstalter.

    Die Ankunftszeit der Rückreise wurde auf einen anderen Kalendertag

    verschoben.

    Habe eine neue Reisebestätigung erhalten und wollte wegen anderer

    Verpflichtungen von der Reise zurücktreten.

    Der Reiseveranstalter lehnt ab, weil er behauptet, daß das Ende der

    Pauschalreise der Abflugzeitpunkt am Rückreisetag ist. Dieser liegt aber noch an dem ürsprünglich bestätigten Tag.

    Wann endet denn nun eine Pauschalreise rein rechtlich

    Am Abflugzeitpunkt der Rückreise oder

    Am Ankunftszeitpunkt der Rückreise ????

    wer kann helfen ??

    jwille

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1223566849000

    Versicherungstechnisch beginnt die Reise mit reisebedingtem Verlassen der Wohnung. Der Zeitpunkt des Reisebeginns wird unter anderem auch bei einer Reiserücktrittsversicherung (RRV) wie folgt geregelt:

    Nach verlassen der Wohnung (um z.B. zum Flughafen oder zum Bahnhof zu gelangen) endet die RRV im gleichen Moment.

    Folglich endet eine Reise, wenn der Reisende nach Beendigung seiner Reise unmittelbar auf schnellsten oder kürzestem Weg seine Wohnung wieder betreten hat. (Vergleiche z.B. Grundlegendes zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen)

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1223568100000

    Hier geht es aber um etwas anderes. Bei Pauschalreisen wird nur der Rückflugbeginn an einem bestimmten Tag garantiert. Es gilt also noch als pünktliche Vertragserfüllung des Reisevernstalters, wenn der Abflug um 23.59 Uhr erfolgt. Selbst wenn ursprünglich 00.01 Uhr am selben Tag geplant war. Hier gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1223571338000

    Hallo Dylan,

    hier irrst Du. Denn es gibt eine richterliche Entscheidung, daß die Reise erst als angetreten gilt, wenn man die Bordkarte in der Hand hält. Zumindest bei der Versicherung, die ich verkaufe.

    Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In. Bei einem Vorabend Check-In gilt hier ebenfalls der Erhalt der Bordkarte. Je nachdem kann das vor, oder auch nach dem Verlassen der Haustüre zur Abreise sein. Abhängig davon, ob ich nach einem Vorabend Check-In nach Hause zurückkehre, oder in einem Hotel übernachte.

    Hier geht es aber wirklich um das Ende bezüglich der Reisezeit und nicht bezüglich der Versicherung. Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.

    Gruß

    Berthold

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1223571714000

    @ADEgi sagte:

    Hallo Dylan,

    hier irrst Du...

    Das mit dem Verlassen der Wohnung gilt nur bei einem Web Check-In...

    Hier hat dann Manfred recht. Die Pauschalreise gilt als planmäßig beendet, wenn der Rückflug um 23.59 Uhr startet.

    Aha...

    ...und vielen Dank, lieber Berthold.

    Irgendwie kam mir doch die Sache bekannt vor – mit dem "Web Check-In".

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1224763725000

    Hallo

    auch wenn ich nicht unbedingt der Profi bin, denke ich, dass der Abflugzeitpunkt ausschlaggebend ist.

    So war noch vor ein paar Jahren bei manchen Preisteilen die Flugzeit mit angegeben. Wenn der Flieger erst später gestartet ist, gab es dann manchmal ein *, das erklärte: Achtung, Ankunft erst am nächsten Tag.

    Wir sind dieses Jahr auch erst 21.15 Uhr gestartet und entsprechend erst am nächsten Tag gelandet, war aber von Anfang an klar - der letzte Urlaubstag war also der Abflugtag.

    Hatten es auch schon andersrum - Abflug 23.55 - tatsächlich aber erst weit nach Mitternacht - keine Chance - hatten zig Begründungen dafür.

    Schade, dass man beim kleinsten Problem wieder an die deutsche Gründlichkeit erinnert wird. ;)

    LG carofeli

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1224764969000

    Copy von finanztip.de

    Dem Reisekunden steht nach einem Urteil des Landgerichts Hanau das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94). Der Antritt der Reise war insbesondere deshalb unzumutbar, weil die ursprünglich gebuchte Reise an einem Sonntag endete und der Reisende durch die Verschiebung montags nicht wieder hätte arbeiten können. Grundsätzlich ist im Rahmen eines Charterfluges allenfalls eine vierstündige Flugzeitverschiebung hinzunehmen. Weitere Verschiebungen stellen bereits einen Reisemangel dar, so das Gericht.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1224765524000

    ich darf nochmals an anderer Stelle geführte Diskussion erinnern: wann beginnt eine (Pauschal)Reise --> sicher nicht mit dem Vorabend-Check-In!

    Wann endet eine Pauschalreise: wie hier richtig schon geschrieben wurde, mit der Ankunft am vereinbarten Endpunkt der Reise.

    Vereinbarter Endpunkt der Reise ist der Sonntag - dann ist jedes Erreichen dieses Endpunktes nach 24 Uhr des Sonntags ein Reisemangel!

    Auch korrekt die Info von @pittpatt01, was den Teil "...das Recht der Reisevertragskündigung zu, wenn Beginn und Ende der gebuchten Pauschalreise sich um jeweils einen Tag verschieben (Az.: 7 O 257/94)... anbelangt

    meint

    Peter

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1224776965000

    Hat jemand den Volltext des Urteils?

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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