Wann muß der Reiseveranstalter änderungen dem Kunden mitteilen??

  • HerrDerAugenringe
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    geschrieben 1497702281939

    Ich habe im Reisebüro März 17 eine Reise nach El Gouna gebucht. Der Termin ist November 17.

    Der Reiseveranstalter ist BigXtra Touristik. Also FTI Gruppe.

    Der Flüge sollten mit Air Berlin durchgeführt werden.

    Heute kam ein Anruf vom Reisebüro, dass man die Sitzplatzreservierungen (XL Sitz) vornehmen kann.

    Also in Eigenregie online auf der Seite von Air Berlin "gepilgert" und habe versucht Sitzplätze zu reservieren.

    Es klappte einfach nicht......

    Danach bin ich in das Reisebüro gefahren um dort das Problem zu klären.

    Dort wurde folgendes festgestellt:

    Ich fliege nicht mit Air Berlin, sondern mit Sun Express.

    Erst war ich ein wenig sprachlos.

    Als ich die Abflugdaten gesehen habe, war ich irgendwie Glücklich.

    Viel bessere Zeiten für mich.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Wann muss der Reiseveranstalter mir mitteilen, das sich die Flugzeiten, bzw. die Fluggesellschaft geändert hat??

    Das Reisebüro wurde auch nicht in Kenntnis gesetzt.

    Die Mitarbeiterin hat es nur durch Eingabe der Vorgangsnummer erfahren.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1497712695798

    Das Zauberwort lautet: Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sofern es sich um einen wesentlichen Vertragsbestandteil handelt.

    Dazu gehört ein Wechsel der Fluggesellschaft an sich nicht, denn diesen behält sich der Veranstalter in seinen AGB ohnehin vor.

    Nachdem sich die Reiszeiten für dich nun subjektiv sogar verbessert haben würde mich der Anlass für deine Frage interessieren.

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  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1497800197260

    @vonschmeling sagte:

    Dazu gehört ein Wechsel der Fluggesellschaft an sich nicht, denn diesen behält sich der Veranstalter in seinen AGB ohnehin vor.

    Bist Du sicher vonschmeling ?

    Wir wurden bei unserer letzten Pauschalreise vom RV aufgrund seiner "wortwörtlich" Informationspflicht unterichtet, dass sich die Fluggesellschaft geändert hat.

  • HerrDerAugenringe
    Dabei seit: 1342915200000
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    geschrieben 1497801470633

    @vonschmeling sagte:

    Nachdem sich die Reiszeiten für dich nun subjektiv sogar verbessert haben würde mich der Anlass für deine Frage interessieren.

    Ich frage ist rein informativ für mich.

    Jetzt habe ich bessere Flugzeiten, dafür aber 3 KG weniger Gepäck.

    Die 20 KG reize ich auch nicht aus...:-)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1497809131401 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, Holly-man ich bin sicher, denn seiner Informationspflicht genügt der Vermittler/ Veranstalter mit korrekten Angaben des Leistungsträgers Flug in den Reiseunterlagen. Ändert sich danach nochmal das Luftverkehrsunternehmen muss selbstverständlich umgehend darüber aufgeklärt werden.

    @HerrDerAugenringe

    Es sollte natürlich ReisEzeiten heißen ... :expressionless:

    Du hast sogar eine Mitwirkungspflicht, i.e. du musst trotz der bereits übermittelten Angaben noch einmal überprüfen, ob sich Änderung ergeben haben. Kann nämlich der Vermittler / Veranstalter nachweisen, die Informationen auf dem üblichen oder gewünschten Wege an dich weitergegeben zu haben, ist er von einer Haftung für Mehrkosten durch Versäumen eines Fluges exkulpiert.

    Hier mal die entsprechenden Verweise aus dem §8 der BGB-InfoV (landläufig Informationspflicht):

    (1) Der Reiseveranstalter hat den Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Reise zu unterrichten

    1. über Abfahrt- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen

    Hieraus ist bereits entnehmbar, dass dem Erhalt der Information seitens des Vermittlers/ Veranstalters zeitlich kein Gewicht beigemessen wird. Maßgeblich ist vielmehr die rechtzeitige Übermittlung an den Kunden.

    Beispielsweise kann sich ein variabler Parameter mehrmals ändern im Vorwege der Reise. Letztlich muss der Reisende nur die endgültige Version mitgeteilt bekommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HerrDerAugenringe
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 58
    geschrieben 1497883507946

    @vonschmeling sagte:

    @HerrDerAugenringe

    Es sollte natürlich ReisEzeiten heißen ... :expressionless:

    Du hast sogar eine Mitwirkungspflicht, i.e. du musst trotz der bereits übermittelten Angaben noch einmal überprüfen, ob sich Änderung ergeben haben. Kann nämlich der Vermittler / Veranstalter nachweisen, die Informationen auf dem üblichen oder gewünschten Wege an dich weitergegeben zu haben, ist er von einer Haftung für Mehrkosten durch Versäumen eines Fluges exkulpiert.

    Hier mal die entsprechenden Verweise aus dem §8 der BGB-InfoV (landläufig Informationspflicht):

    (1) Der Reiseveranstalter hat den Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Reise zu unterrichten

    über Abfahrt- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen

    Hieraus ist bereits entnehmbar, dass dem Erhalt der Information seitens des Vermittlers/ Veranstalters zeitlich kein Gewicht beigemessen wird. Maßgeblich ist vielmehr die rechtzeitige Übermittlung an den Kunden.

    Beispielsweise kann sich ein variabler Parameter mehrmals ändern im Vorwege der Reise. Letztlich muss der Reisende nur die endgültige Version mitgeteilt bekommen.

    Wie soll ich was überprüfen, wenn ich kein Zugang dazu habe?

    Ansonsten kann ich ja alles in Eigenregie organisieren. Hotel, Flug... usw..

    Dann habe ich auch einen "direkten" Zugriff darauf.

    Ich kaufe kein ******** am Büdchen für 10 Pfennig, sondern eine Reise in einem Fachgeschäft, wo ich einen gewissen Service erwarte.

    Jetzt habe ich sogar eine "Mitwirkungspflicht".

    Wenn etwas nicht alles klappt, soll der Besteller es richten?

    Beispiel:

    Ich bestelle in der Frittenschmiede Pommes Currywurst:

    Da sagt mir die Bedienung auf einmal:

    Currywurst kann ich, nur mit dem Pommes hapert es.

    Können sie mir die Pommes genießbar machen?

    Übrigens:

    Der Vermittler war auch nicht in Kenntnis gesetzt...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1497905738198 , zuletzt editiert von vonschmeling

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    Ja, du hast eine Mitwirkungspflicht. Wenn der Veranstalter dich nicht erreicht und dir die Änderung deiner Reisezeiten nicht mitteilen kann, versäumst du evtl. den Flieger und musst neue Tickets kaufen. Diese Kosten werden dir dann nicht erstattet.

    Mitwirkungspflicht braucht keine Gänsefüßchen.

    Deine Beispiele sind vollkommen grotesk und haben mit meiner Information überhaupt nichts zu tun.

    Alles Wissenswerte zu deiner Frage steht in meinem Beitrag.

    Er muss dich "rechtzeitig" informieren, nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Rechtzeitig ist beispielsweise das Auslegen der Abreiseinformation 24h vor Antritt des Rückfluges.

    Was du erwartest ist nicht besonders relevant für den Sachverhalt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1497940038471

    ... legt aber gutes Zeugnis ab für die heutzutage fehlende Selbstständigkeit und den Ruf nach Fremdbestimmung, welche es bei Fehlen natürlich zu kompensieren gilt :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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