• HC-Mitglied628740
    Dabei seit: 1248825600000
    Beiträge: 268
    gesperrt
    geschrieben 1302692512000

    Hallo,

    ich habe hier im Forum auf meine Frage keine passende Antwort gefunden.

    Wir haben eine Pauschalreise  im Januar'11  gebucht (die Reisezeit : Juni ) und dazu einmalige RV mit Vollschutz ( Reiserücktritts-Krankenkosten). Der RV hat schon 2x unsere Abflüge geändert , jetzt aber auch endgültig Abflug-Ankunftshafen und den Reisetermin.

    Wir können die Reise nicht antreten auf andere möchten wir nicht umbuchen , bleibt uns kostenlos stornieren. Was ist aber dann mit der RV ( war nicht gerade billig )?

    L.G.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1302693417000

    Hast du nur diese Reise versichert oder eine Jahresversicherung abgeschlossen ?

    Im zweiten Fall wäre es ja nicht so schlimm, da du innerhalb eines Jahres vllt noch einmal in Urlaub fährst.

    P.S.: Kommt bestimmt noch jemand hier "vorbei", der dich präzise informieren

    kann.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied628740
    Dabei seit: 1248825600000
    Beiträge: 268
    gesperrt
    geschrieben 1302694412000

    Nein , keine Jahrespolice nur für diese Reise und dieses Jahr ( ausser Juni ) bekommen wir keinen Urlaub mehr.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1302702992000

    Wenn eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird (bzw. Du kostenlos wegen diverser Änderungen stornierst, was einer Absage der ursprünglichen Reise gleich kommt), kann die dazugehörige Reiseversicherung kostenlos storniert werden. 

     

    Wenn die Versicherung über den Reiseveranstalter abgeschlossen wurde, tut der das im Normalfall gleich mit und erstattet die Prämie zusammen mit der Anzahlung. Wenn Du die Versicherung selbst woanders abgeschlossen hast, brauchst Du eine Bescheinigung des Reiseveranstalters, dass dieser die Reise abgesagt hat.  

    Sollte also kein Probleim sein, der Fall kommt häufiger vor.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Limba
    Dabei seit: 1249862400000
    Beiträge: 269
    geschrieben 1302703333000

    wir haben auch eine Reise storniert weil wir wegen Überbuchung des Hotels umgebucht werden sollten. Allerdings habe wir eine andere Reise gebucht zu einem anderen Zeitpunkt und konnten die Reiseversicherung auf die neue Reise übertragen - falls ihr doch noch etwas anderes findet.

     

    LG

     

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1302707620000

    Wenn für den Versicherer das versicherte Risiko entfällt ist nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung durch den Reiseveranstalter die Vertragsgrundlage entfallen. Ob das aber kostenlos sein wird wage ich zu bezweifeln. Die Reisebüros verkaufen sehr gerne als Zusatzbrot solche Versicherungen, und dann sind es Einzelpolicen. Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.

    Gruss Gabriela

  • HenryGeorge
    Dabei seit: 1180396800000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1302708922000

    Wenn man häufiger verreist, lohnt sich dann halt ggf. schon der Abschluss einer "permanenten" RV, in der Schweiz ist dies z.B. vielmals mit nur einem kleinen Aufschlag via Hausrat- oder Haftpflichtversicherung möglich.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1302715551000

     

     

    gabriela_maier:Eine Stornogebühr erscheint mir nicht undenkbar, denn es fällt ja dafür ein verwaltungsmässiger Auffwand an.

    Gruss Gabriela

    Ich kann hier nur aus meiner Zeit bei einem Direktveranstalter, der auch Versicherungen zu seinen Reisen verkauft hat, berichten. Die Versicherungen wurden da selbstverständlich immer kostenlos storniert, wenn eine Reise abgesagt wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, wenn der Veranstalter dafür eine Gebühr nimmt.

    Wenn die Versicherung nicht direkt mit beim Veranstalter abgeschlossen wurde,  sondern ein Reisebüro die Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat oder der Kunde sie selbst übers Internet direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, halte ich es auch für denkbar, dass Gebühren anfallen. Ob der Reiseveranstalter die ersetzen muss, weiss ich nicht sicher. Aber wenn die Reise nicht an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden war (wie z.B. Gruppenreise), dann denke ich schon, denn der Kunde muss sich ja darauf verlassen können, dass der Reisevertrag gilt.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • HC-Mitglied628740
    Dabei seit: 1248825600000
    Beiträge: 268
    gesperrt
    geschrieben 1302717132000

    Ich danke euch für die Antworten. Die RV haben wir getrennt von der Pauschalreise, online gebucht.

    Wir werden uns noch das ganze grüdlich überlegen .

    Schöne Grüsse.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1302732080000

    ist gaaaanz einfach:

     

    rrv kann ab dem tag des resiestornos storniert werden. allerdings fällt eine gebühr an.

    denn der rrv hat ja seit abschluss der versicherung bis zum tag des stornos auch das risiko getragen. (es hätten ja auch in der zwischenzeit versicherte risiken eintreffen können).

    Das "F" in Montag steht für Freude.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!