Wir hatten eine Urlaubsreise nach Kemer vom 09.05. bis 16,05.2013 bei
Schauinsland-Reisen gebucht. Der Hinflug wurde uns am 09.05. von 15:30 auf 20:40 verlegt, obwohl am Nachmittag die AB um 15:05 flog. Die Maschine abends wurde auf 21:10 verlegt, hatte Verspätung und wir starteten kurz vor 22:00 Uhr . Die Fahrt zum Hotal vom Flughafen verzögerte sich auch um 20 Minuten, da der Fahrer schlief und erst gesucht werden mußte. So waren wir entlich gegen 04:30 auf unseren Hotelzimmer. Natürlich war dieser Tag auch über die Hälfte gelaufen da wir auch ausschlafen wollten, denn wir waren schon über einen Tag auf den Beinen. Auch der Rückflug wurde von 15:30 auf 11:55 am 16.05. vorverlegt. Wir wurden schon um 07:30 im Hotel abgeholt. Wir haben gut 2 Tage an unseren Urlaub verloren und sind sauer, weil es uns in den letztern 2 Jahren ähnlich ergangen ist. Hat man Erfolg mit einer Klage über einen Anwalt (Rechtsschutz ?).
Wer hat schon geklagt und Erfolg gehabt. Bei einer mündlichen Beschwerte am Telefon stellte sich Schauinsland-Reisen stuhr und schob die Angelegenheit den Fluglinien zu.