Ein gleichwertiges Hotel kann einem fast immer angeboten werden, denn das bedeutet gleichwertige Ausstattung.
Leider bedeutet gleichwertige Ausstattung nicht immer, daß auch das essen gleichwertig ist, oder die Kinderbetreuung, daß ein Aquapark vorhanden ist usw.
Das Hotel kann auch uralt sein und total verschmutzt.
Man muß sich das Ersatzhotel ansehen und entscheiden.
Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, sich selber ein Hotel zu suchen (gleichwertig) und das dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Gleichwertig bedeutet gleiche Sternenzahl, und das bedeutet:
Auszug aus der Hotelanlagenverordnung vom 21.05.2000 des türkischen Ministeriums für Kultur und Tourismus in Ankara
Die Zertifizierung der Tourismusanlagen nach Klassen und Sternen richtet sich nach der Beschaffenheit der Hotels und der Tourismusanlagen, die Mindestanforderungen zu erfüllen haben. Danach soll in einer zertifizierten Tourismusanlage die Möglichkeit bestehen, jeden Raum über natürlichen Weg oder mit Hilfe mechanischer Mittel ausreichend zu belüften.
Es ist zu jeder Zeit eine Warm- und Kaltwasserversorgung sicherzustellen. Anlagen, mit einer Kapazität über 100 Betten sollen mit ausreichenden Notstromgeneratoren ausgestattet werden.
Behinderte: Hotels, mit über 80 Betten sollen mit mindestens 1 Zimmer für Behinderte ausgestattet sein. Auch der Eingang der Tourismusanlagen soll behindertengerecht, einige der Toiletten und mindestens eine zu den Speisesälen gehörende Toilette ebenfalls behindertengerecht ausgestattet sein.
Ausstattung der Anlagen
Die Hotels werden nach ihrer Ausstattung mit 1, 2, 3, 4 oder 5 Sternen zertifiziert.
1 STERN
Mindestens 10 Zimmer – Empfangshalle mit Rezeption und ausreichenden gemütlichen Sitzplätzen, eingerichtet nach der Größe – Speiseraum – mindestens 25% der Gäste sollen die Möglichkeit haben ihre Wertsachen in einem Tresor zu schließen.
2 STERNE zusätzlich:
Zimmer mit Klimaanlage – Haartrockner – Getränkedienst
3 STERNE zusätzlich:
Fernsehgerät – Minibar – Außenpool – Wasch- und Bügeldienst – 24 Stunden Büffetdienst
4 STERNE zusätzlich
Telefonzellen in der Empfangshalle – Bettdecke (Tagesdecke) – Safe – Zimmerdienst Schneiderei und Trockenreinigung – Läden – Leseraum –ständig bereitstehender Arzt und Krankenrevier – Hinterlegungsdienst – Arbeitsraum ausgestattet mit Telefon, Fax, PC mit Internetzugang – Notdienst- und Benachrichtigungssystem mit dem jedes Zimmer erreicht werden kann – Hallenbad – Veranstaltungssaal für Aktivitäten wie Theater, Kabarett, Filmvorführungen – Möglichkeiten für Tagungen mit simultanen Übersetzungsdiensten, Nachtclub bzw. Disco – Fitnessraum mit mindestens 40 m2 für Aerobic, Gymnastik, Billard u.ä. Aktivitäten – Sauna mit Alarmsystem – Türkische Sauna (Hamam) – Minigolfplatz – Tennisplatz oder Volleyballplatz – Trampolin – Bowling Bahn - Go-Kart Bahn – Ski oder Wassersport, Squash –Möglichkeiten – Salon für mindestens 100 Personen in dem Alkohol und Konditorwaren angeboten werden.
5 STERNE zusätzlich
Mindestens 10 Utensilien die mit dem Hotellogo versehen sind – Arbeitstisch – Elektroleiste an der Wand neben dem Bettkopfende mit Steckdosen und Lichtschaltern –Bademantel – Spiegel mit Ganzkörperansicht –Zahnputzbecher – Einmalpantoffeln –Nähset – Schuhputzset – Duschgel – Haarshampoo –Kosmetiktücher – Taschentuchbox - Regenschirm etc. mit dem Hotellogo versehen – Im Bad : Telefon und Schminkspiegel mit XX-Vergrößerung – Nichtraucherzimmer – Garagen oder überdachte Parkplätze – Satteliten-Fernsehen oder Videoanschluss zum TV – Mindestens 10% der Zimmer mit Internetzugang – Damen- und Herrenfriseur - Verkaufsläden
APARTHOTELS
Der Standard der Anlagenanordnung für Aparthotels, Motels, Pensionen und Feriendörfer sieht vor:
In den Restaurants, die nach der türkischen Küche einen Dienst anbieten, sollen die türkischen Kaffee- und Teeservices nach herkömmlicher Art und Weise vorbereitet und angeboten werden. In Amüsierungsstätten oder Räumen, wie Discotheken, sollen sich ein DJ-Platz und für den Notfall ein Notausgang (außer den normalen Ein- und Ausgangstüren) befinden.
SCHWIMMBÄDER
Die Schwimmbäder sollen mit einer ständigen Säuberungsfilterung und einem Desinfektionssystem ausgestattet sein. Der Boden des Umkreises des Schwimmbades soll mit einem Material (Fliesen) ausgestattet sein, die das Ausrutschen von Personen verhindern. In das Schwimmbecken sollen Sicherheitstreppen eingebaut werden. Jede Änderung der Wassertiefe soll durch eine Anzeige markiert sein. In den Anlagen soll sich ein Kinderbecken befinden, das höchstens 50 cm tief ist. Außerdem soll eine Person (Mann oder Frau), die eine Urkunde als LebensretterIn besitzt, als Aufsicht eingesetzt werden.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.05.2002 durch Kabinettsbeschluss, wurde die bisherige Verordnung für Tourismusanlagen außer Kraft gesetzt.
(Übersetzung aus dem Türkischen: Dr. Mustafa Bilgen, Burdur)
-Ohne Gewähr-