• laurila
    Dabei seit: 1120089600000
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    geschrieben 1148750260000

    wir haben für Ende juni ein Hotel gebucht welches zur Zeit noch nicht ganz fertig ist. Der Eröffnugstermin verschiebt sich immer weiter nach hinten. Nun habe ich schon mehrfach gehört, dass man vor Ort plötzlich in ein anderes Hotel gebracht wurde. Angeblich wußte man nicht rechtzeitig, dass das gebuchte hotel nun doch nicht fertig wird.

    Welche Rechte habe ich in diesem Fall :question: Ein Hotel welches vom Angebot her vergleichbar mit dem gebuchten ist, hat der Veranstalter nur zu wesentlich höheren Preisen im Angebot, so dass die Alternative wohl nicht unseren Geschmack trifft :|

    Viele dank schon mal für die Antworten

    laurila

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1148810572000

    Im Moment kann man nicht wirklich etwas machen. Man muss in den Urlaub fliegen und schauen, ob es dann nicht doch fertig ist.

    Ist es nicht fertig, kann man eine gleichwertige Alternative verlangen. Kann einem diese nicht angeboten werden, kann man sofort wieder nach Hause fliegen, bekommt die vollen Kosten erstattet und kann Schadenersatz verlangen.

    Das ist die Kurzform ohne Nerven und Engerieverlust erwähnt zu haben...

    Nimmt man die Alternative an, hat man keine weiteren Ansprüche mehr aus dem ursprünglich gebuchten Vertrag (=Hotel).

    Gruß

    Peter

  • maus333
    Dabei seit: 1120521600000
    Beiträge: 290
    geschrieben 1149970142000

    @ mosaik

    Du schriebst: "Ist es nicht fertig, kann man eine gleichwertige Alternative verlangen. Kann einem diese nicht angeboten werden, kann man sofort wieder nach Hause fliegen, bekommt die vollen Kosten erstattet und kann Schadenersatz verlangen."

    Bist Du Dir da wirklich sicher ? Außerdem muß es ja erstmal freie Rückflugplätze geben. Ich denke so einfach wie Du das hier schreibst ist es vor Ort nicht.

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
    Beiträge: 2696
    geschrieben 1149970899000

    Ein gleichwertiges Hotel kann einem fast immer angeboten werden, denn das bedeutet gleichwertige Ausstattung. ;)

    Leider bedeutet gleichwertige Ausstattung nicht immer, daß auch das essen gleichwertig ist, oder die Kinderbetreuung, daß ein Aquapark vorhanden ist usw.

    Das Hotel kann auch uralt sein und total verschmutzt.

    Man muß sich das Ersatzhotel ansehen und entscheiden.

    Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, sich selber ein Hotel zu suchen (gleichwertig) und das dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

    Gleichwertig bedeutet gleiche Sternenzahl, und das bedeutet:

    Auszug aus der Hotelanlagenverordnung vom 21.05.2000 des türkischen Ministeriums für Kultur und Tourismus in Ankara

    Die Zertifizierung der Tourismusanlagen nach Klassen und Sternen richtet sich nach der Beschaffenheit der Hotels und der Tourismusanlagen, die Mindestanforderungen zu erfüllen haben. Danach soll in einer zertifizierten Tourismusanlage die Möglichkeit bestehen, jeden Raum über natürlichen Weg oder mit Hilfe mechanischer Mittel ausreichend zu belüften.

    Es ist zu jeder Zeit eine Warm- und Kaltwasserversorgung sicherzustellen. Anlagen, mit einer Kapazität über 100 Betten sollen mit ausreichenden Notstromgeneratoren ausgestattet werden.

    Behinderte: Hotels, mit über 80 Betten sollen mit mindestens 1 Zimmer für Behinderte ausgestattet sein. Auch der Eingang der Tourismusanlagen soll behindertengerecht, einige der Toiletten und mindestens eine zu den Speisesälen gehörende Toilette ebenfalls behindertengerecht ausgestattet sein.

    Ausstattung der Anlagen

    Die Hotels werden nach ihrer Ausstattung mit 1, 2, 3, 4 oder 5 Sternen zertifiziert.

    1 STERN

    Mindestens 10 Zimmer – Empfangshalle mit Rezeption und ausreichenden gemütlichen Sitzplätzen, eingerichtet nach der Größe – Speiseraum – mindestens 25% der Gäste sollen die Möglichkeit haben ihre Wertsachen in einem Tresor zu schließen.

    2 STERNE zusätzlich:

    Zimmer mit Klimaanlage – Haartrockner – Getränkedienst

    3 STERNE zusätzlich:

    Fernsehgerät – Minibar – Außenpool – Wasch- und Bügeldienst – 24 Stunden Büffetdienst

    4 STERNE zusätzlich

    Telefonzellen in der Empfangshalle – Bettdecke (Tagesdecke) – Safe – Zimmerdienst Schneiderei und Trockenreinigung – Läden – Leseraum –ständig bereitstehender Arzt und Krankenrevier – Hinterlegungsdienst – Arbeitsraum ausgestattet mit Telefon, Fax, PC mit Internetzugang – Notdienst- und Benachrichtigungssystem mit dem jedes Zimmer erreicht werden kann – Hallenbad – Veranstaltungssaal für Aktivitäten wie Theater, Kabarett, Filmvorführungen – Möglichkeiten für Tagungen mit simultanen Übersetzungsdiensten, Nachtclub bzw. Disco – Fitnessraum mit mindestens 40 m2 für Aerobic, Gymnastik, Billard u.ä. Aktivitäten – Sauna mit Alarmsystem – Türkische Sauna (Hamam) – Minigolfplatz – Tennisplatz oder Volleyballplatz – Trampolin – Bowling Bahn - Go-Kart Bahn – Ski oder Wassersport, Squash –Möglichkeiten – Salon für mindestens 100 Personen in dem Alkohol und Konditorwaren angeboten werden.

    5 STERNE zusätzlich

    Mindestens 10 Utensilien die mit dem Hotellogo versehen sind – Arbeitstisch – Elektroleiste an der Wand neben dem Bettkopfende mit Steckdosen und Lichtschaltern –Bademantel – Spiegel mit Ganzkörperansicht –Zahnputzbecher – Einmalpantoffeln –Nähset – Schuhputzset – Duschgel – Haarshampoo –Kosmetiktücher – Taschentuchbox - Regenschirm etc. mit dem Hotellogo versehen – Im Bad : Telefon und Schminkspiegel mit XX-Vergrößerung – Nichtraucherzimmer – Garagen oder überdachte Parkplätze – Satteliten-Fernsehen oder Videoanschluss zum TV – Mindestens 10% der Zimmer mit Internetzugang – Damen- und Herrenfriseur - Verkaufsläden

    APARTHOTELS

    Der Standard der Anlagenanordnung für Aparthotels, Motels, Pensionen und Feriendörfer sieht vor:

    In den Restaurants, die nach der türkischen Küche einen Dienst anbieten, sollen die türkischen Kaffee- und Teeservices nach herkömmlicher Art und Weise vorbereitet und angeboten werden. In Amüsierungsstätten oder Räumen, wie Discotheken, sollen sich ein DJ-Platz und für den Notfall ein Notausgang (außer den normalen Ein- und Ausgangstüren) befinden.

    SCHWIMMBÄDER

    Die Schwimmbäder sollen mit einer ständigen Säuberungsfilterung und einem Desinfektionssystem ausgestattet sein. Der Boden des Umkreises des Schwimmbades soll mit einem Material (Fliesen) ausgestattet sein, die das Ausrutschen von Personen verhindern. In das Schwimmbecken sollen Sicherheitstreppen eingebaut werden. Jede Änderung der Wassertiefe soll durch eine Anzeige markiert sein. In den Anlagen soll sich ein Kinderbecken befinden, das höchstens 50 cm tief ist. Außerdem soll eine Person (Mann oder Frau), die eine Urkunde als LebensretterIn besitzt, als Aufsicht eingesetzt werden.

    Mit Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.05.2002 durch Kabinettsbeschluss, wurde die bisherige Verordnung für Tourismusanlagen außer Kraft gesetzt.

    (Übersetzung aus dem Türkischen: Dr. Mustafa Bilgen, Burdur)

    -Ohne Gewähr-

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1150101282000

    ad 1 - Heimflug

    ich habe beschrieben, wie die rechtliche Seite aussieht - wie es dann praktisch aussieht ist wieder eine andere Sache.

    Aber grundsätzlich muss man keine Alternative vor Ort akzeptieren. Natürlich gilt auch hier: jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Ist beispielsweise die Alternative in unmittelbarer Nähe und gleichwertig, dann wird man diese wohl annehmen müssen. Hat aber die gebuchte Anlage etwas Besonderes, was die Alternative nicht hat, muss man sie schon wieder nicht annehmen.

    Ist man in einem Urlaubsgebiet, das aus mehreren Strandabschnitten größerem Ausmaßes besteht, wird die Ablehnung einer Alternative meist auch möglich sein.

    ad 2

    Gleichwertig muss nicht unbedingt mit Sternen oder Ausstattung zu tun haben! Gleichwertig kann auch Lageeigenschaften betreffen: denn es ist ein Unterschied, ob man ein 4-Sterne-Hotel mit identen Einrichtungen am A... der Welt in der Einöde angeboten bekommt oder in Randlage zu einem Dorf oder mitten in einer großen Stadt. Hier wäre SICHER NICHT Gleichwertigkeit gegeben!

    Auch spielt die Größe eine Rolle. Nicht gleichwertig ist, wenn man ein Hotel mit 1.000 Betten gebucht hat und als Alternative eine gemütliches kleines Hotel mit 80 Betten angeboten bekommt - und umgekehrt. Vielleicht will man ja unter vielen Leuten sein oder umgekehrt...

    Aus diesen Informationen zusammen ergibt sich eben die Möglichkeit, Alternativen abzulehnen und sofort wieder heimzufliegen.

    Ist nun beispielsweise kein Flug vom Veranstalter frei und hat man ausdrücklich und nachhaltig den sofortigen Heimflug verlangt, kann man auf Kosten des Reiseveranstalters sich selbst einen Rückflug organisieren, notfalls auch im Linienflugzeug.

    Aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass man sich sicher sein muss, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt zu haben. Und das wird möglicherweise für einen Laien schwierig sein. Aus diesem Grund machen dies nur wenige, aber immerhin, mir sind da einige Urteile bekannt, zu Gunsten der Kunden.

    Gruß

    Peter

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