Welche Änderungen meines Reisevertrages berechtigen mich zu einer Kündigung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1563669386030

    Immer wieder berichten User hier über erhebliche Änderungen ihres Reisevertrags und die Weigerung der Veranstalter, eine Kündigung als Konsequenz zu akzeptieren.

    Definition Kündigung:

    Im Gegensatz zu einer Stornierung (keine Angabe von Gründen nötig, Gebühr fällig) muss eine Kündigung begründet werden und der Veranstalter muss alle geleisteten Zahlungen herausgeben.

    Situation: Start- oder Zielflughafen oder beide werden geändert

    Mein ursprünglich gebuchter Flug von HAM nach RMF wurde gestrichen, mein Veranstalter bietet mir stattdessen FRA-RMF an und ist bereit, ein Zugticket ab HAM zu bezahlen.

    Anspruch:

    Das muss ich nicht akzeptieren, zur Begründung reicht aus, dass nicht vom gebuchten Flughafen aus geflogen werden kann.

    Kündigungsrecht: Ja

    Situation:

    Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit.

    Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen, zudem ist meine Nachtruhe durch den späteren Abflug gestört.

    Kündigungsrecht: Ja

    Situation:

    Der Reisetag ändert sich durch Abflugverschiebung

    Anstatt am 21.7. um 23:00 Uhr soll der Flug erst am 22.7. um 00:30 Uhr stattfinden.

    Zur Begründung der Kündigung reicht es aus, dass der ursprünglich geplante Reisetag nicht eingehalten werden kann.

    Kündigungsrecht: Ja

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12426
    geschrieben 1563692379304

    @vonschmeling sagte:

    Mein ursprünglicher Flug sollte um 19 Uhr starten, der Veranstalter teilt mir eine Änderung auf 22 Uhr mit. Eine Änderung von mehr als 4h muss ich nicht hinnehmen

    Bei Deinem Beispiel sind es aber nur 3 Std., wolltest sicherlich 23 Uhr schreiben. :blush:

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Helger
    Dabei seit: 1157587200000
    Beiträge: 206
    geschrieben 1563694560126

    Vielen Dank für deine Auflistung verschiedener Voraussetzungen für eine kostenfreie Kündigung eines Reisevertrags, @vonschmeling.

    Sie hilft sicher nicht nur uns, in einer entsprechenden Situation vernünftig vorzugehen.

    Schön wäre es, wenn du für das jeweilige Kündigungsrecht noch eine rechtliche Grundlage anfügen könntest.

    Einen schönen Sonntag

    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen" (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1563697839882 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @nate1

    Tatsächlich wollte ich "um 16 Uhr starten" schreiben ... :no_mouth:

    Änderung des Start- oder Zielflughafens = Reisemangel: §651c Abs.1

    Änderung der Abflugzeit von mehr als 4h

    Änderung des Reisetages = Reisemangel: §651c Abs.1

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1564557545113

    Vielleicht könnte man den Thread oben festtackern. Wäre bestimmt sehr hilfreich.

  • Schachundmatt
    Dabei seit: 1562665822213
    Beiträge: 37
    geschrieben 1564559652848

    Links für die anderen beiden Punkte wären auch noch toll, dann muss sich das nicht jeder googlen. :smile:

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