Ich spiele gerade gedanklich das worst-case-szenario unserer für nächste Woche anstehenden Reise durch und frage mich, welche Optionen ich im Fall der Fälle hätte:
Gebucht ist ein Gabelflug FRA - SIN und retour 3 Wochen später BKK - FRA. Eine Buchung.
Da es sich um LH-Flüge handelt, muss man ja heutzutage mit allem rechnen...
Nehmen wir also an, der Hinflug wird streikbedingt anulliert. Ich kann nun wohl
a) mich von der Airline auf einen späteren Flug umbuchen lassen oder
mir die Kohle erstatten lassen.
Nehmen wir mal an, ich kann bei Umbuchung erst 2 Tage später anreisen, was ich nicht möchte - also nehme ich die Kostenerstattung.
Was ist mit dem Rückflug???
Kann mir der - auf Wunsch - ebenfalls zeitgleich mit erstattet werden?
Oder heißt es da - na, das ist doch erst in 3 Wochen, bis dahin, der wird ja planmäßig stattfinden....
Vielleicht möchte ich ja nun gar nicht mehr reisen, weil, sagen wir mal - mein Schiff abgefahren ist und mir die gesamte Reise nix mehr nützt?? Dann würde ich ja quasi gezwungen, mich nach BKK zu begeben, nur um meinen Rückflug anzutreten oder ich setzt ihn halt in den Sand?
Habe ich da eine Wahl?
Das ich persönlich gar nicht reisen würde ist - zugegeben - nur rhetorisch, allerdings würde mich doch sehr interessieren, wie man sowas regeln kann.
VG
Konstanze