"Tausende Urlauber nutzen den praktischen Service: Am Abreisetag lassen sie ihre Koffer bis zum Aufbruch im Gepäckraum ihres Hotels stehen. Doch wenn das Gepäck verschwindet, haftet nicht der Veranstalter, hat ein Gericht jetzt geurteilt.
Berlin/Wiesbaden - Für Gepäck, das am Abreisetag im Hotel deponiert wird, haftet nicht der Reiseveranstalter. Das gilt auch dann, wenn der Reiseleiter auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Koffer nach dem Räumen des Zimmers dort abzustellen. Wird ein Gepäckteil gestohlen, muss der Veranstalter keinen Schadensersatz leisten. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte laut der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden entschieden.
Im verhandelten Fall hatte der spätere Kläger bei einer Pauschalreise nach Madeira am Abreisetag das gesamte Gepäck in einem dafür vorgesehenen Raum des Hotels abgestellt. Als er es abholen wollte, fehlte eine Tasche. Der Urlauber verklagte daraufhin seinen Veranstalter auf Schadensersatz - zu Unrecht, befand das Gericht. Denn das Verwahren des Gepäcks gehörte nicht zum vertraglich vereinbarten Umfang der Reiseleistungen. Der Hinweis der Reiseleitung auf den Gepäckraum mache in dieser Hinsicht keinen Unterschied. Der Urlauber sei auch nicht gezwungen gewesen, das Gepäck im Hotel unterzustellen, sondern hätte auch selbst darauf achten können."
Aktenzeichen: 16 C 289/05