@Piccitto:
Wichtig ist bei einer Reklamation gegenüber dem Reiseleiter bzw. der Vertretung des Veranstalters, dass man diesem grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen muss.
Sprich: Wenn also das Zimmer miserabel ist, darf man sich nicht einem anderen adäquaten Zimmer verschließen bzw. das konsequent ablehnen und hinterher Schadenersatz geltend machen. Gleiches bei Überbuchung bzw. miserablem Essen. Bietet der Veranstalter eine (rein objektiv betrachtet) akzeptable und den Vertragsbedingungen entsprechende Alternative an (Hotel mit gleichem Standard, Leistungen, ortsnah), darf man diese nicht grundlos ablehnen, um hinterher SchErs geltend zu machen.
Ansonsten gilt für den Fall der Fälle. Mängel bestätigen lassen, Fotos !
@all:
Ich finde es auch grundsätzlich richtig, dass man sich vor der ersten Flugpauschalreise über sowas für den Fall der Fälle informiert. Grad hier bei den Hotelbewertungen liest man neben positiven Extremen auch oft das negative Extrem (bekanntlich ja meist, weil die Leute sich über eine Kleinigkeit geärgert haben, selbst ungenießbar sind oder festgestellt haben, dass sie doppelt soviel gezahlt haben, wie andere..... und schon ist das ganze Hotel mies.. ). Ich lese jedenfalls nicht heraus, dass der threadersteller hier in den Urlaub fliegt "nur um zu meckern" (was man ja leider fast in jedem Pauschalurlaub einmal erlebt).
gruß, slopp