• Piccitto
    Dabei seit: 1204588800000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1206924750000

    Hallo.

    mich würde interessieren, wie man sich verhalten muss, wenn einem was nicht passt wie zum Beispiel das Hotel ist überbucht und man muss in ein anderes Hotel umziehen.

    oder das Essen wirklich Schrecklich ist.

    Gleich melden oder erst wenn man wieder Daheim ist reklamieren?

    Grüße

  • Brigit
    Dabei seit: 1152576000000
    Beiträge: 256
    geschrieben 1206925444000

    Generell sofort reklamieren, wenn möglich schriftlich zwecks Kopie oder eine Bestätigung vom Reiseleiter geben lassen.

    Aber wir wollen ja nicht hoffen, dass es notwendig wird ;-)

    LG Brigit

  • weißnix221
    Dabei seit: 1198368000000
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    gesperrt
    geschrieben 1206926634000

    hallo piccitto! in einem gerade geschlossenen thread hast du geschrieben, das du das erstemal fliegst, warum dann dieses negativdenken was-wäre-wenn? ich würde die vorfreude genießen und mir um solche sachen keine gedanken machen. sollte trotzdem was entscheidendes schiefgehen, im forum reiserecht gibt es glaube ich für fast alle probleme ganz gute antworten, weniger gute natürlich auch!

  • naundorf59
    Dabei seit: 1179446400000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1207031923000

    Hallo, damit so etwas nicht passiert,sollte man doch lieber gleich zu Hause bleiben, da muss man sich keine Gedanken machen. Wenn ich mit solchen Gedanken eine Reise antrete, geht es bestimmt schief. Ich wünsche einen guten Urlaub auf Balkonien. Grüße von Elli

    Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat entfernt - Beiträge, auf die man direkt oder auf der gleichen Seite antwortet, müssen und sollen bitte NICHT zitiert werden, da die Übersichtlichkeit sehr darunter leidet.

  • Misiphi
    Dabei seit: 1200873600000
    Beiträge: 327
    geschrieben 1207039280000

    Hallo Piccitto,

    mich würde interessieren warum du im Vorfeld eine "Absicherung" möchtest??

    Wie ich in einem anderen Thread gelesen habe, fliegst du zum 1. Mal!!!

    Hast du "zu Teuer" gebucht, das du Geld vom RV zurück willst??? :frowning:

    Fliege erst mal, schau dir Hotel/Zimmer an...und dann mach dir Gedanken!!!

    Selbst wenn dein Hotel überbucht sein sollte und du in ein anderes umziehen musst...vielleicht ist das ja besser??!! Ist uns auch schon passiert!!!

    Und was das Essen angeht....Schweinsbraten und Knödel wird`s wohl nicht jeden Tag geben...damit musst du rechnen....!!!!! :laughing:

    Ich wünsche dir einen schönen Urlaub....Malle ist eine sehr schöne Insel!!!!

    Gruß Simone :p

    Klein-Frech-Lieb
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1207073428000

    @piccitto

    wie Brigit schon sagte, am besten mit Bildern u. die 4 Wochen nach dem Urlaub zur Reklamierung einhalten. Ansonsten hofft man doch, daß es soweit nicht kommt.

    LG

  • AndreaL
    Dabei seit: 1095984000000
    Beiträge: 279
    geschrieben 1207167128000

    Wieso ist das ein Fehler sich vorher zu informieren? Wieso müssen alle, die ein Frage stellen zuerst ständig blöde Kommentare anhören, bevor jemand sinnvolle Antworten gibt?

    Hätte Piccitto tatsächlich ein Problem im Urlaub und würde er/sie sich falsch verhalten, würde es sicherlich mindestens 10 von euch geben, die ihm vorwerfen, dass er sich vorher hätte informieren sollen.

    Liebe Grüße aus Wien
  • Brenni2000
    Dabei seit: 1193961600000
    Beiträge: 195
    geschrieben 1207256111000

    Ich finde es auch nicht schlimm wenn man sich vorab mal informiert was zu tun ist,wenn was schief läuft. ;)

    Besser so als hinterher nichts wissen.

    Gruß

    Susanne

    Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun
  • slopp
    Dabei seit: 1207699200000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1207736054000

    @Piccitto:

    Wichtig ist bei einer Reklamation gegenüber dem Reiseleiter bzw. der Vertretung des Veranstalters, dass man diesem grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen muss.

    Sprich: Wenn also das Zimmer miserabel ist, darf man sich nicht einem anderen adäquaten Zimmer verschließen bzw. das konsequent ablehnen und hinterher Schadenersatz geltend machen. Gleiches bei Überbuchung bzw. miserablem Essen. Bietet der Veranstalter eine (rein objektiv betrachtet) akzeptable und den Vertragsbedingungen entsprechende Alternative an (Hotel mit gleichem Standard, Leistungen, ortsnah), darf man diese nicht grundlos ablehnen, um hinterher SchErs geltend zu machen.

    Ansonsten gilt für den Fall der Fälle. Mängel bestätigen lassen, Fotos !

    @all:

    Ich finde es auch grundsätzlich richtig, dass man sich vor der ersten Flugpauschalreise über sowas für den Fall der Fälle informiert. Grad hier bei den Hotelbewertungen liest man neben positiven Extremen auch oft das negative Extrem (bekanntlich ja meist, weil die Leute sich über eine Kleinigkeit geärgert haben, selbst ungenießbar sind oder festgestellt haben, dass sie doppelt soviel gezahlt haben, wie andere..... und schon ist das ganze Hotel mies.. :laughing: ). Ich lese jedenfalls nicht heraus, dass der threadersteller hier in den Urlaub fliegt "nur um zu meckern" (was man ja leider fast in jedem Pauschalurlaub einmal erlebt).

    gruß, slopp

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