• Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1335185469000

    Hallo,

    man liest hier ja immer wieder, dass Reisedaten von Seiten des Veranstalters geändert werden. Also Abflugdatum verschoben, Hotel ist überbucht, der Pool ist wegen Renovierung geschlossen u.s.w.. Wir haben nun eine Reise telefonisch bei einem Reisebüro gebucht und bekamen die Buchungsbestätigung per Mail zugeschickt und werden auch die Reiseunterlagen per Mail bekommen.

    Vor kurzem sind wir nun umgezogen und hatten deshalb über eine Woche lang keinen Internetanschluss. Was wäre gewesen, wenn in dieser Zeit eine Mail gekommen wäre, mit der Nachricht: das Hotel A ist leider ausgebucht wir bringen Sie deshalb im Hotel B unter.

    Innerhalb welcher Zeit muss man da reagieren. Oder besser gefragt, wie oft muss ich meine E-mails überprüfen, um zu sehen ob vielleicht eine Nachricht vom Reiseveranstalter gekommen ist?

    Viele Grüße Silvia

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1335189670000

    Ich meine es obliegt deiner Sorgfaltspflicht in diesem Fall eben auf einem anderen Weg deine mails abzufragen. Eine Mitteilung über Änderungen per Briefpost wäre wegen neuer Anschrift ja wohl auch nicht möglich gewesen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1335193165000

    @Silvia_L, deine Fragen unterliegen teilweise verschiedenen rechtlichen Gegebenheiten: Zuerst einmal ist aus meiner Sicht immer erst einmal festzustellen, ob die Art des Vertrages dazu geeignet ist, rechtsverbindliche Willenserklärungen per Mail abzugeben und zu empfangen. Dies ist durchaus bei "Online-Verträgen" gegeben, wenn sich aus den AGBs oder dem allgemeinen Geschäftsgebaren nichts anderes ergibt. Es ist im Endeffekt unerheblich, wie oft du deine Mails abrufst, sondern ob und wann eine Willenserklärung des Vertragspartners in deinen sogenannten Machtbereich gelangt ist (in dem Fall der Email-Server, bei Briefpost der Briefkasten), so dass du jederzeit davon Kenntnis hättest erlangen können. Ob und wann du tatsächlich auf Grund fehlender technischer Voraussetzungen wie ein Internetanschluss Kenntnis erlangt hast von wichtigen, bestehende Verträge betreffenden Informationen vom Vertragspartner, ist nicht von Bedeutung. Das ist das Gleiche, als wenn man z.B. eine Rechnung aus einem gültigen Vertrag per Post erhält und den Briefkasten über Wochen nicht leert. Irgendwann flattert eine Mahnung in´s Haus und wir können uns aber nicht darauf berufen, die einstige Rechnung nicht erhalten zu haben, nur weil wir den Briefkasten nicht geleert haben. Es gibt also keine typischen Fristen ( es sind mir jedenfalls keine bekannt) nach dem Motto: "Alle 3 Tage hat jeder Mensch sein elektronisches Postfach zu überprüfen". Ob du im Endeffekt durch den längeren Verzicht des Abrufens deiner Mails in die Verlegenheit kommst, Fristen versäumt zu haben, ergibt sich lediglich aus der Differenz des Zugangs der Mail in deinen Machtbereich (unerheblich, ob du sie gelesen hast) und gesetzlich vorgegebener oder vertraglich vereinbarter Fristen. Wer also online Verträge abschließt, sollte regelmäßig zu seinem eigenen Schutz sein Postfach durchgehen, auch wenn er gerade nicht über die idealen technischen Voraussetzungen verfügt. Man geht heute davon aus, dass jeder Bürger, der online Geschäfte abschließt, auch in der Lage ist, regelmäßig seine Mails zu checken und sei es in einem Internetcafé, auf Arbeit, in der Schule, in der Bibliothek, beim Nachbarn usw. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

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