Der Reiseveranstalter haftet einmal grundsätzlich auch für seine so genannten Erfüllungsgehilfen: Fluggesellschaft, Transfer-Busgesellschaft, Hotel ... Somit muss man sich in einem Schadensfall nur im Inland, in Deutschland, an den Veranstalter wenden.
Soweit die gesetzliche Grundlage.
Ich frage mich natürlich schon bei manchen Fragen, weshalb Personen einen Urlaub überhaupt im Ausland machen, wenn sie Bedenken bezüglich Sicherheitsstandards haben? Südtürkei, Jemen, Jordanien, Ägypten, Tunesien, Marokko - bereits in diesen Ländern gelten andere "Spielregeln", andere Lebensumstände und andere Gesetze. Ich glaube nicht, dass es jemals machbar sein wird, diesen und anderen Ländern unseren hohen mitteleuropäischen Sicherheitsstandard aufzwingen zu können.
Seid alle sicher, dass die Mehrheit der deutschen Veranstalter von sich aus bemüht ist, stets die sichersten Fahrzeuge anzumieten, wenn es geht. Denn alle möchten glückliche und zufriedene Kunden wieder heimfliegen.
Abschließend möchte ich halt auch sagen, dass es bei uns noch das eine oder andere windschiefe Busunternehmen gibt, das mit ungepflegten, schlecht gewarteten aber billigen Busse durch Europa gurkt...
Schöne Grüße
Peter