• Siegfried
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    geschrieben 1271183014000

    1. Ich möchte kein Ersatzhotel. Kann ich dann sofort wieder zurück fliegen? Wie geht daß? Wenn das Flugzeug vielleicht erst am nächsten Tag geht? Muß der Reiseleiter am Flughafen bei nicht akzeptieren eines Ersatzhotels für den Rücktransport sorgen ? Darf ich zurück? Bezahlt der Veranstalter den Rückflug? bekomme ich mein Geld wieder?

    2. Mir auf Ischia vor Jahren passiert (schon mal berichtet): Komme nachts im Hotel an.

    Zimmer mit Meerblick gebucht, angeblich nichts frei. 2  Nächte in der Besenkammer verbracht, da Wochenende.

     Am nächsten Tag mit dem Chefrezeptionisten gesprochen. Kein Meerblickzimmer frei, bekam ja von mir, den Hotelvoucher, wo alles drinn stand. Ich kann ja in ein anderes Hotel ziehen, sagte Er.

    Meine Frau rannte das ganze Wochenende durch das Hotel und beobachtete ein Meerblickzimmer mit Balkon. Das war nicht belegt. Der Portier ließ aber nicht mit sich reden.

    Als wir dann endlich die Reiseleiterin im Hotel hatten, wurde der Dame auch vom Portier gesagt, kein Meerblickzimmer mit Balkon frei. Sie bot uns ein sehr gutes 5* Hotel an. Wir hatten 4* gebucht und dieses Hotel im Vorjahre besichtigt und ausgesucht. Das Ersatzhotel wollten wir aber nicht. Zu abgelegen. Kennen alle Hotels auf Ischia.

    Sagten der Reiseleiterin, daß unser Zimmer frei sei. Nach langem Kampf mit dem Portier, bekamen wir dann unser Zimmer. (Hatten ja aber 2 Nächte in der Besenkammer gewohnt) Nicht wörtlich nehmen.

    Hätten wir auch auf Kosten des Veranstalters zurück fliegen können?

    Wie verhält man sich in diesen Fällen?

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1271187565000

    ...nutze doch bitte die bestehenden Threads zum Thema um Dich entsprechend zu informieren und ggf. auch weitere Fragen zu stellen, so bleibt es ein wenig übersichtlicher.

    Umbuchungen bereits im Vorfeld vermeiden

    Hotel total überbucht

    Danke... ;)

  • bernardo2001
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    geschrieben 1271234336000

    Hallo,

    und zusaetzlich werden die Fragen alle im § 651 a ff BGB beantwortet.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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