Hallo
eine Freundin hat in Kroatien zeitgleich bei versch. Anbietern eine Wohnung(anbieter A ) und passend dazu die Busreise (anbieter gebucht.
Heute (5 Wochen vorher) bekommt sie die Mitteilung von B, dass die Tour nicht stattfindet, weil nicht genügend teilnehmer mitfahren würden.
Sie hat BEIDE im februar gebucht.
Noch muss sie nur(50%) der Wohnung bezahlen- wenn sie storniert.
Kann man von Anbieter B da Schadenersatz in irgendeiner Form erwarten/verlangen? Anbieter B hat nach Insiderinfo alle seine Fahrten nach Kroatien zuzrückgezogen.
Da sie sich das geld für diese eine Woche Ferien echt schwer erspart hat, tut ihr das natürlich besonders weh.
(Haus wird mit Freundin geteilt, Tour darf eben nicht zu teuer sein, aber sie möchte sich und vor allem ihrer Tochter zuliebe Urlaub ermöglichen)
Im Schrieb stand was: laut AGB sind nicht genügend Teilnehmer da und deshalb blablabla. Sie könnte gerne umbuchen oder ihre Anzahlung abholen, bzw. sich mit dem Servicebüro in Verbindung setzen.
Busreiseunternehmen ist hier Ortsansässig und mittlerweile wissen wir, das das da sehr oft vorkommt- nützt uns aber auch nix.
Ich glaub ja eher, dass sie auf das Wohlwollen von B angewiesen ist.
rechtlich bin ich unsicher ?
Danke