Hallo zusammen,
wir fliegen am 21.8.17 nach Mallorca für 13 Tage, gebucht letztes Jahr im Oktober mit X-Air Veranstalter von Neckermann Reisen. Die Flugzeiten wurden abgeändert, vor allem der Rückflug ist von 21.00 Uhr abends auf 08:55 Uhr morgens vorverlegt worden. Dies wurde uns jetzt, kurz vor der Reise mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt.
Gibt es da aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf Reisepreisminderung? Wir wohnen in Alcudia, müßten somit um 05.00 Uhr aufstehen und reisen mit 2 Kindern, von denen einer morgens gesundheitliche Probleme wegen chronischer Darmentzündung hat?Alter 12 und 10 Jahre?
Wir hoffen noch auf eine Reaktion des Veranstalters mit möglicher Verschiebung des Rückfluges auf den Nachmittag.....Es gibt doch auch ein Urteil des Amtsgerichts Hannover, bei dem eine Flugzeitverschiebung um mehr als 10 Stunden nicht mehr vertragsgemäß ist, kennt sich da jemand aus? Nr. AZ 519 C 7511/08 vom 20.11.2008
Danke für die Infos.
Gruß rosi-k.