• Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1162416537000

    >> Zelt statt Zimmer?

    Im vorliegenden Fall wurden zwei Urlauber aufgrund eines

    Fehlers seitens des Reisebüros bei der Buchung in einem

    Doppelzelt statt in einem (gebuchten) Doppelzimmer unter-

    gebracht. Vom Reisebüro kann jedoch kein Schadenersatz für

    entgangene Urlaubsfreude verlangt werden, da dies nur vom

    Veranstalter verlangt werden kann. Es kann lediglich der

    Differenzpreis vom Reisebüro verlangt werden.

    AG Menden - Az: 4 C 103/05

    :laughing: :rofl: :rofl:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • curiosus
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    geschrieben 1162417167000

    ...nennt man das jetzt "Luxus"-Camping?

  • Lady Luna
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    geschrieben 1162660630000

    Wenn dafür der Preis des Doppelzimmers verlangt wird ist es auf jeden Fall schon mal von Preis der "Luxus-Camping" ;)

    Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen (Goethe)
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!