@ Benilu
Wenn Ihr die Anzahlung für die Reise schon geleistet habt, dann habt Ihr das Angebot des Veranstalters durch konkludentes Verhalten angenommen und der Vertrag ist rechtsgültig. Da gibt es nur noch eins: Augen zu und durch! Und sehen, inwieweit Ihr über eine Mängelrüge vor Ort zu Eurem Recht kommt. Wenn in der Katalogbeschreibung allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, daß es sich um eine Souterrain-Wohnung handelt (und davon ist auszugehen!), habt Ihr keine Chancen mit Eurer Reklamation.
Zu Verhindern ist so etwas nur, wenn man sich v o r Vertragsabschluß genau erkundigt, welcher Zimmerstandard einen erwartet. Und wenn der Veranstalter/Reisebüro das nicht weiß, wie in Eurem Fall, einfach was anderes buchen!
Habt Ihr Euch mal erkundigt, was eine Internetbuchung direkt bei dem Hotel kostet? Je nachdem wo Ihr hinfliegt, ist das zusammen mit einem Billigflug möglicherweise billiger als die Katalogreise! Und Ihr könnt den Vorteil des direkten Kontaktes mit dem Hotel nutzen, indem Ihr Euch eingehend über die Lage des Zimmers etc. berichten laßt!