Hallo erst mal,
hier kurz unsere Problemschilderung:
wir (Familie mit 2 Kleinkindern) buchten über einen Reiseveranstalter in einem Hotel ein "Appartement" (lt. Prospekt verfügen diese "zusätzlich über zwei getrennten Schlafzimmer"; war uns wichtig am Abend/Nacht); lt. Prospekt-Beschreibung verfügt das Hotel auch über ein "Hallenbad" und es liegt "ruhig, aber dennoch zentral, ca. 300m vom Ortszentrum".
Bei Ankunft bekamen wir statt des Appartements mit zusätzlich zwei getrennten Schlafzimmern zwei zusammenhängende Doppelzimmer und vor allem ohne eine Möglichkeit, diese beiden Räume durch eine Türe am Abend zu trennen (war uns ja bei Buchung wichtig wegen der Kinder);
Frage:Ist dies eine Abweichung in der Unterbringung, welche man reklamieren sollte und mit welcher Reisepreis-Minderung können wir ggf. rechnen? (Frankfurter Tabelle ?) Hat vielleicht jemand auch ein passendes Urteil zur Hand ??
Zum "Hallenbad":
Größe ca. 3,50m x 6,00m; hiervon wurde aber die eine lange Seite durch Whirlpool-Liegen (ca. 1,70m tief) und die Eingangstreppe "besetzt, so dass die tatsächliche "freie" Wasserfläche ca. 1,80m x 6,00m betrug; für die Kinder und die restlichen 200 Gäste nicht viel Platz oder ??!!!
Frage: liegt hier bereits ein Hallenbad vor bei diesen Ausmaßen ?? oder doch nur ein Whirlpool sind die Angaben im Prospekt "Hallenbad" überhaupt korrekt? können wir evtl. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen?
Zur Lage "ruhig, aber dennoch zentral":
etwa 200 m Luftlinie führt die Brennerautobahn-Brücke (LKW ) vorbei; der Verkehrslärm ist beim Hotel deutlich zu hören. bei geschlossenem Fenster ist der Lärm nicht zu hören
Frage: I aufgrund des beschriebenen Umstandes eine Reisepreis-Minderung gerechtfertigt und wenn ja, in welcher Höhe ?
vielen Dank für Eure Beiträge/Antworten im Voraus