Wer haftet wenn der Reisende keinen Zug zum Flug nehmen kann weil z.B. die Deutsche Bahn mal wieder wegen Streik nicht fährt? Oder wie soll der Reisende sonst seinen Abflughafen erreichen? Kennt da jemand eine Lösung oder haftet immer der Veranstalter?
Zug zum Flug und Streik
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geschrieben 1296906314000
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geschrieben 1296906956000
Dir steht frei ob Du das Angebot des RV nutzt & mit der Bahn zum Flughafen fährst.
Das ist einfach nur ein Service.
Jeder Pauschalreisende hat dafür zu sorgen , das er rechtzeitig am Flughafen ist.
Das muss dann jeder selber planen - sei es mit dem Taxi oder das ein Dritter Euch
zum Flughafen bringt oder Ihr selber dorhin fahrt & das Auto dort parkt.
Der Veranstalter haftet nicht, wenn Ihr zu spät am Flughafen erscheint und die Airline Euch nicht mitnimmt.
Das steht aber auch in den AGB s eines jeden Veranstalters in der Rubrik
"ZUG ZUM FLUG" auf den Internetseiten bzw in den Preisteilen der Kataloge
Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten! -
geschrieben 1296907336000
Da gab's doch mal so ein Urteil bezügl. einer Verspätung des Zuges...
Spätestens seitdem haben die RV gewiss die Formulierung zu ihrem Service
geändert.
Mit Recht übrigens.
"Oder wie soll der Reisende sonst seinen Abflughafen erreichen?"
Mit dem PKW ? Selbst fahren oder sich hinbringen lassen.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1296907925000
Hinzu kommt: auch bei einem Bahnstreik gibt es ja immer einen Notfahrplan, so dass einige Züge fahren. Man wird den Flughafen in aller Regel auch bei einem Streik mit der Bahn erreichen. Es empfielt sich allerdings, deutlich mehr Zeit einzuplanen. Also einfach rechtzeitig losfahren.
Gruß
Chris
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geschrieben 1296917958000
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geschrieben 1296987776000
@chepri sagte:
Nachlesen kann man z.B. Hier
WENN die RV ihre Formulierungen geändert haben, ist alles im Recht. Ich finde aber, das BGH-Urteil in Ordnung, auch wenn die RichterINNEN §§ bemüht haben und nicht Herrn Führich.
in diesem Punkt gebe ich dir völlig Recht. Die Richter des Bundesgerichtshofs beziehen ihr Wissen für Entscheidungen ausschließlich aus einem Paragrafen BGB und lassen sich nicht durch allfällige andere Urteile oder Berurteilungen irgendwelcher dahergelaufener Juristen oder Professoren von Universitäten beieinflussen. Sie erhalten ihr Wissen quasi eingegeben meint aber freundlich gemeint