• sume
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    geschrieben 1155925694000

    Hallo,

    im Forenarchiv finde ich zwar einiges zu Zwangsumbuchungen durch den Veranstalter, aber immer mit Benachrichtigung noch vor Reiseantritt. Wie sieht's aus, wenn man erst im Urlaubsland von einer Zwangsumbuchung durch den RVA erfährt? Und zwar einer Umbuchung um ganze 20km? Zum Rücktritt vom Vertrag ist es dann ja zu spät. Welche Möglichkeiten auf Wiedergutmachung hat man im Nachherein?

    Wir hatten kurzfristig 7 Tage in einem ganz neu eröffneten 4-Sterne-Resort in einer einsamen Bucht gebucht, das wir über Holidaycheck ausfindig gemacht hatten (Playitas Gran Resort, Las Playitas, Fuerteventura, 4,9 Sonnen, 94% Weiterempfehlung). Am Zielflughafen wurden wir vom RVA unterrichtet, dass dieses Resort überbucht sei, und dass wir in ein anderes 4-Sterne-Hotel umgebucht worden seien. Dieses andere Hotel lag 25km entfernt, mitten in einem Touristenzentrum (Sunrise Crystal Beach, Costa Calma), hätte angeblich sogar 4-1/2-Sterne und würde uns sicherlich gefallen. Andere Alternativen gäbe es keine, die ganze Insel sei voll. Ab in den Bus, und tschüss... (das neue Hotel hat bei Holidaycheck immerhin 4,6 Sonnen, aber nur 83% Weiterempfehlung). Wir erhielten noch eine Bestätigung, dass wir wegen Überbelegung in ein anderes Hotel umgebucht worden sind, und sollten uns damit hier in Deutschland an den Kundenservice des Veranstalters wenden.

    Wir haben dann probiert, noch dass Beste aus den 7 Tagen zu machen. Ist uns auch gelungen, bis wir am vorletzten Tag mit dem Mietauto mal eine Tour zum ursprünglich gebuchten Hotel gemacht hatten. Das Hotel war so meilenweit anders, neuer, besser, ruhiger, idyllischer, dass wir seitdem wieder einen ganz dicken Hals haben.

    Was kann ich denn jetzt vom Veranstalter als Wiedergutmachung/Schadensersatz geltend machen, und wie gehe ich da vor?

    Stellt euch mal vor, ihr bucht Paris und werdet nach Eurodisney verfrachtet. Sicher, die Achterbahnen sind schön, aber wenn man doch den Louvre besichtigen wollte? :-(

    Es geht mir nicht um Kinkerlitzchen wie die Safekosten, die im ersten Hotel inkl. gewesen wären, oder die Strandliegen, die man im Ausweichhotel für 9,-/Tag mieten musste.

    - Wir hatten Radklamotten dabei, weil das erste Hotel einen Radverleih gehabt hätte, und ganz ruhig gelegen war. Im ganzen Ausweichort gab's keinen Radverleih und das war wohl auch gut so, wegen des starken und rücksichtslosen Verkehrs.

    - Für Autotouren waren das neue Hotel ebenfalls 30 km weiter ab vom Schuß.

    - Wir hatten das Hotel auch wegen des 400m^2-Pools gebucht, in dem man morgens seine Bahnen hätte ziehen können. Das neue Hotel hatte lediglich eine kleine Pfütze.

    - usw.

    Muss ich dem Reiseveranstalter jetzt konkrete Forderungen stellen (nennt sich das dann Schadensersatz oder Wiedergutmachung oder Wertminderung oder wie)? Wenn ja, in welcher Höhe wäre es hier angemessen? Das Ausweichhotel war ja nicht an sich untragbar (wenn auch in schlechterem Zustand), aber überhaupt nicht das, was wir gebucht hatten. Wir wollten ganz explizit das gebuchte Hotel, hatten uns das in Holidaycheck ausgesucht. Wenn wir vor Antritt der Reise von der Umbuchung erfahren hätten, wären wir höchstwahrscheinlich zurückgetreten und hätten was ganz anderes im Urlaub gemacht!

    Dank im voraus für alle Kommentierungen!

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1155935551000

    Das wird sehr schwierig werden da jetzt noch etwas zu reißen!

    Der RVA hat seinen Vertrag nicht erfüllt und in Euch ein duldsames Opfer gefunden, dass bereit war eine geänderte Leistung zu akzeptieren, so wird es auch ein Gericht sehen.

    Ihr habt also in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag geändert.

    Wenn Ihr NICHT mit der geänderten Leistung einverstanden gewesen währet, hättet Ihr Vorort kündigen müssen und auf Rückflug bestehen oder euch selbst eine neue Unterkunft suchen.

    Nur dann hättet Ihr auch definitiv Anspruch auf Schadenersatz.

    Aus Erfahrung kann ich Euch sagen, das für Leute die auf sofortige

    Heimreise und Kündigung bestehen, dann doch in das gebuchte Hotel kommen, man sucht sich dann lieber ein anderes Opfer (so wie Euch) das sich die Umbuchung ohne großes Trara gefallen lässt......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • sume
    Dabei seit: 1155859200000
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    geschrieben 1155939784000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Das wird sehr schwierig werden da jetzt noch etwas zu reißen!

    Der RVA hat seinen Vertrag nicht erfüllt und in Euch ein duldsames Opfer gefunden, dass bereit war eine geänderte Leistung zu akzeptieren, so wird es auch ein Gericht sehen.

    Ihr habt also in beiderseitigem Einvernehmen den Vertrag geändert.

    Moment, wir haben hier aber doch eine vom RVA vor Ort zu Urlaubsantritt ausgestellte und gegengezeichnete Mängelanzeige in der Hand, "Ersatzunterkunft... aufgrund von OVBs.". Aus meiner Sicht ist das ein Beweis, dass es keine einvernehmliche Änderung des Vertrags gegeben haben kann. Warum sollten wir sonst über eben den strittigen Punkt eine Mängelanzeige abgeben und gegengezeichnet bekommen?

    Oder wo liegt da mein Denkfehler?

  • Mina_Dawn
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    geschrieben 1155942673000

    Ich glaube der Denkfehler war voerst, dass von der Mängelanzeige im Originalposting nicht die Rede war.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1155947002000

    Ja OK, Du hast eine Mängelanzeige, ABER dass allein hilf Dir nicht, denn der Mangel wurde ja nicht abgestellt sondern von Dir stillschweigend hingenommen, über die GESAMTE Reisezeit.

    Also hat der Mangel Deine Reise NICHT maßgeblich beeinträchtigt, sonst wärst Du ja aktiv geworden und hättest den Vertrag wegen des Mangels gekündigt.......

    Mein Tip Du erhälst 10% Nachlass auf Kulanz + sofern das neue Hotel günstiger war die Presdifferenz...mehr wird nicht drin sein, dazu hättest Du aktiver den Mangel verfolgen müssen.

    Auf Grund deines Schweigens konnte der Veranstlter davon ausgehen, das der Mangel für Dich nur geringfügig ist und geringfügige Mängel führen nicht zur Reisepreisminderung.

    Es wird also nicht viel für Dich dabei rumkommen, einige Dich auf Kulanz, sonst lohnt es sich bei der Sachlage nicht.

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  • mosaik
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    geschrieben 1155978117000

    auch hier mal kurz der - leider nun zu späte - bessere Vorgang in solchen Fällen:

    Man landet und erfährt, dass nicht nur nicht das gebuchte Hotel zur Verfügung steht, sondern auch gleich es ein anderer Urlaubsort wird, der nicht im weiteren Sinne im gebuchten liegt (Beispiel: Side: da gibt es 15 km Strand mit verschiedenen Ortsteilen, die aber rechtlich als ein Ort zu betrachten sind).

    Dann hat man folgende Möglichkeiten:

    a) den Vertrag zu kündigen und sofortige Heimreise zu verlangen; kann der Reiseveranstalter diese nicht erfüllen, kann man auf eigene Kosten diese organisieren; der Reiseanverstalter muss dann sowohl die gesamten Kosten für die Pauschalreise als auch die Kosten für die zusätzliche Reise erstatten; darüber hinaus wird er Schadenersatzpflichtig für die Nichterfüllung des Vertrages und man kann auch Ersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Alles im allen eine teure und sehr wirkungsvolle Sache für den Reiseveranstalter...

    b) man kündigt den Vertrag NICHT und akzeptiert das Alternativangebot. Damit kommt ein neuer Reisevertrag zustande, der in sich natürlich wieder berechtigt, wenn die neuen Leistungen nicht ordentlich erbracht werden, zu reklamieren.

    c) man kündigt den Vertrag NICHT und akzeptiert das Alternativangebot unter dem Vorbehalt, dass im Falle der Unmöglichkeit von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die im ursprünglichen Hotelangebot waren, man sich Forderungen aufgrund dieser Minderleistung vorbehält.

    Trifft dann das Fehlen dieser Einrichtigung(en) tatsächlich zu, ist dieser Mangel umgehend der Reiseleitung zu melden und Abhilfe zu verlangen.

    Denn es könnte ja sein, dass die Reiseleitung beispielsweise zwei Fahrräder kostenlos für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung stellt und somit dieser Punkt kein Thema mehr sein kann.

    So, jetzt werden die Leser sagen: ja bin ich denn ein Rechtsanwalt?

    Nein, und müsst ihr auch nicht sein. Aber es gilt halt die Lebensregel: Unwissenheit schützt nicht vor ... Nachteilen. Wenn also der Gesetzgeber schon auf Drängen der Konsumentenschützer Gesetze und Spielregeln erlässt, dann kann man sich nicht mehr herausreden und sagen: aber die weiß ich nicht. So ist es eben.

    Aber man kann so ein "Problem" auch ganz einfach für sich lösen:

    Will ich nur diesen und sonst keinen Urlaub --> Vertrag kündigen, heimfliegen und (viel) Geld zurück bekommen. Oder: man sagt: ok, ist nicht in Ordnung, wohl nicht das, was ich wollte, aber ich will jetzt und hier Urlaub machen, also nehme ich das - lasse mir alles bestätigen und schreibe, wenn ich zu Hause bin, einen Brief an den Reiseveranstalter und teile ihm mit, dass ich nicht und wirklich nicht mit der Sache einverstanden war und verlange 50 Prozent zurück (und warte mal ab, was passiert).

    Gruß

    Peter

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