Hallo,
ich habe mir einmal die Mühe gemacht, für meinen persönlichen Gebrauch die Stornobedingungen der privaten Parkplatzanbieter am Flughafen München zu vergleichen. Als Testszenario habe ich vorgegeben, dass ich 24 Stunden vor Abflug oder kurzfristiger z.B. wegen Erkrankung stornieren muss.
Es hat sich gezeigt, dass zwischen kostenloser Stornierung und Forderung des vollen Parkplatzentgelts sowie zahlreichen Zwischenlösungen alles vertreten ist. In der Regel sind die entsprechenden Bestimmungen irgendwo in den AGB zu finden, manchmal erhielt ich sie auf Nachfrage, andere Parkplatzbetreiber beantworteten meine diesbezügliche Anfrage nicht.
Es ist mir unbekannt, inwieweit der Stornobetrag im Ernstfall tatsächlich eingetrieben wird. In der Regel muss ja der Parkplatzbetreiber selbst aktiv werden, denn der Kunde zahlt meines Wissens stets erst kurz vor Abflug vor Ort.
Aus juristischen Gründen verzichte ich darauf, die Ergebnisse meiner Recherche hier zu veröffentlichen, da sich bei der komplexen Materie leicht Fehler einschleichen und ich Klagen der kundenfeindlichen Parkplatzbetreiber vermeiden möchte.
Auf Wunsch kann ich die Ergebnisse meiner Untersuchung aber gerne rein privat als *.pdf übermitteln.
Interessant ist übrigens auch, dass bei 5 der 25 untersuchten Anbieter ein Rücktritt vom Beförderungsvertrag auch bei Tod nicht möglich ist.
Gruß
sumava