• Tracid
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    geschrieben 1419870226000

    Hallo,

    ich lese im internet auf der einen Seite das nur LKW diese Schneekettenpflicht haben im Winter, andere schreiben das jedes Auto und jeder Riefen Schneeketten brauch wenn man kontrolliert wird usw. Was stimmt denn nun? Besteht Schneekettenpflicht nun dort oder nicht? Wenn nicht könnte man ja das Wetter sonst abwarten bzw im Notfall beim ADAC immer noch welche holen dann wenn das Wetter verrückt spielt. Besteht aber keine Pflicht, will ich nicht unbedingt 4 Ketten vorher kaufen ohne das man sie vielleicht brauch.

  • Malini
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    geschrieben 1419932174000

    Vielleicht einfach mal in den Gesetzestext schauen:

    §§ 7 Abs. 2, 102 Abs. 9 KFG

    ;)

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Tracid
    Dabei seit: 1190160000000
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    geschrieben 1419955123000

    ok also doch 2 Ketten mit nehmen...

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1420025509000

    @Tracid,

    hier nochmal mal der Text (Quelle s. o.):

    "(9) Der Lenker darf Schneeketten und dergleichen (§ 7 Abs. 2) nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können. Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie eines von solchen Fahrzeugen abgeleiteten Kraftfahrzeuges hat während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge,

     1. bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist,

     2. die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden,

     3. der Klassen M2 und M3, die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden."

    Sicher, dass Dein PKW nicht zur Klasse M1 gehört? ;)

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • wukovits
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    geschrieben 1420378756000

    Hallo Tracid

    Wenn auf bestimmten Strecken eine Schneekettenpflicht besteht ist das ausgeschildert.

    In der Vergangenheit konnte es sein das sich unter dem Schneekettenschild die Zusatztafel

    "ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" befand. In diesem Fall mußten Fahrer welche an Ihrem Auto Winterreifen hatten keine Ketten montieren.

    Die sogenannte Winterreifenpflicht gilt nur bei "winterlichen Fahrverhältnissen".

    Gruß

    Karl

  • Karl99
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    geschrieben 1420739695000

    Ohne Winterreifen würde ich mich nicht nach Kitzbühel trauen; ohne Schneeketten sehr wohl!

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!