Der Hinflug wurde für 02.07.2019 20:30 gebucht. Kurz vor der Abreise wurde der Flug auf 02.07.2019 22:10 verlegt. Der Flug wurde zusätzlich verspätet und erst um 00:30 am 03.07.2019 gestartet. Somit haben wir die Reise nicht wie gebucht am 02.07.2019 sondern erst am 03.07.2019 angetreten. So ist uns ein gebuchter Urlaubstag verloren gegangen.
Laut dem Reiseveranstalter 5vorflug haben wir keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen Tag, da dieser wohl als Beförderungstag nicht zu Verkürzung der Urlaubsdauer führt. Ich bin aber schon der Meinung, dass wenn die ab 02.07 gebuchte Reise erst am 03.07 begonnen werden kann, es sich wohl um die Verkürzung der Urlaubszeit handelt.