• privacy
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    geschrieben 1211045236000

    entschied das Landgericht Frankfurt zugunsten der

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

    "Diese Reisebedingungen benachteiligen nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt die Kunden unangemessen und sind daher unzulässig. Das Urteil bedeutet, dass die Stornobedingungen unwirksam sind und die jeweiligen Stornokosten und Bearbeitungsgebühren zu unrecht von den Kunden

    verlangt wurden".

    Weitere Informationen der VZ > hier klicken <

    Für das Urteil im vollen Wortlaut des LG Frankfurt Az 2-02 O 438/07 >hier klicken<

    Hinweise:

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und stellt angesichts der

    Besonderheit von Olympiareisen ein spezielles Urteil dar.

    Der erkennbare Trend, Stornokosten in Höhe um 80 Prozent als

    unangemessenen Kundennachteil anzusehen, läßt für gleich-

    gelagerte Fälle für die Zukunft hoffen und weitere kunden-

    freundlichere Urteile erwarten.

    Zu wünschen wäre es, diese gängige Pauschalreisepraxis

    im Jahre 2008 als nicht mehr zeitgemäß anzusehen,

    um den Kunden das Geld ohne adäquate Gegenleistung

    aus der Tasche zu ziehen. Halte eine Begrenzung auf

    40, maximal 50 Prozent für angemessen hoch.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
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    geschrieben 1211046127000

    Hallo,

    grundsätzlich halte ich 80% auch für zuviel. Aber bezüglich der Olympiade kann ich das als Kunde noch am ehesten nachvollziehen, da ich kaum glaube, daß es kurzfristig noch Interessenten für dieses Angebot geben wird.

    Von mir also ein klares Jein.

    Gruß

    Berthold

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