• otdih
    Dabei seit: 1257120000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1257199039000

    Hallo zusammen

    hier nur ein kleiner Tipp, damit nicht andere in dieselbe miese Falle tappen.

    Wir haben via **Vermittler**ein Hotel in Kroatiien gebucht. Das war im August 2009. Die ***** Liste ergab eine grosses Angebot für das betreffende Hotel. Wir haben dann das preiswerteste aus der Liste mit "seitlicher Meerblick" des Veranstalters FTI ausgewählt. Es gab in der Liste deutlich preiswertere Zimmer mit "Innenhof".

    Die Bestätigung enthielt den fettgedruckten Satz, dass man beachten soll, dass DZE-Zimmer seitlich Meerblick hätten. Die Kategorie des Zimmers war nicht in Abkürzung genannt, sondern in einer anderen Verklausolierung. Das Zimmer im Hotel war Innenhof (zum erhöhten Preis). FTI reibt sich die Hände: Einmal am Tag geht ein Dummer übern Stachus - dankeschön. 

    Unser Fehler war, die Auftragsbestätigung nicht exakt zu lesen und unser Vertrauen auf die ursprünglich in der Listung genannten Kategorie. Diese Kategorie war gelogen und verlohr sich im Buchungsablauf. Eine sofortige Kündigung des Vertrags nach Zugang der AB hilft hier.

    Nur dass andere nicht darauf reinfallen.

    schönen Gruss

    Karsten

    ****

    Name des Vermittlers lt. Forenregeln entfernt !

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1257204349000

    @otdih sagte:

    Unser Fehler war, die Auftragsbestätigung nicht exakt zu lesen und unser Vertrauen auf die ursprünglich in der Listung genannten Kategorie. Diese Kategorie war gelogen und verlohr sich im Buchungsablauf. Eine sofortige Kündigung des Vertrags nach Zugang der AB hilft hier.

     

    Nicht wirklich. Bei Onlinebuchungen dürfte die Auftragsbestätgigung nur der Vorbote der Veranstalterbestätigung sein. Die Systeme sind meistens "scharf" gestellt, so dass die Buchungen gleich an den Veranstalter übertragen werden. Eine "Kündigung" dürfte dann schon mit Stornierungspauschalen verbunden sein.

    Zumindest solange man nicht eine eindeutige Dokumentierung der Buchung, Schritt für Schritt, vorzuweisen hat. Dann kann nachgewiesen werden, dass ein seitlicher Meerblick und kein seitlicher Innenhofblick gebucht und entsprechend auch bestätigt werden sollte.

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