Warnung vor Reisebuchungen im Internet
über den Reisevermittler "Ab-in-den-Urlaub"!
UNISTER TRAVEL RETAIL GmbH & Co. KG
Barfußgäßchen 12
D-04109 Leipzig
Bei der Suche nach einer Urlaubsreise für den Sommer 2015 bin ich auf derInternetseite von www.ab-in-den-Urlaub.de durch Vortäuschung falscher Reisekonditionen irregeführt worden und in einen ungewollten Reisevertrag geraten.
Mir wurde bei meiner Internetreisebuchung über„Ab-in-den-Urlaub“ die Fluggesellschaft „SunExpress“ (eine Tochter derLufthansa) mit Direktflug Leipzig-Hurghada angezeigt. Diese entsprach meinerBuchungsabsicht. Unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs wurde diese gegen die Fluggesellschaft „Turkish Airlines“ ausgetauscht.
Dieser Flug beinhaltete zudem Zwischenlandungen in Istanbul, mehrstündigeAufenthalte bei Hin-und Rückflug auf dem Zwischenlandeflughafen und so ungünstige Reisezeiten, dass sich meinen Hotelaufenthalt um nahezu 2 Tage gegenüber meiner gewollten Buchung verkürzte.
Mit anderen Worten werden hier, wie ich empfinde, mittelsTäuschung Flüge verkauft, die sich mit derart ungünstigen Konditionen kaumverkaufen ließen oder nur mit hohen Preisnachlässen.
Die denkbar sehr günstigen Einkaufspreise solcher Flüge bei den Fluggesellschaften, werden aber wie es scheint, nicht an den Kunden weitergegeben, sondern der wohl erheblich teurere Flug der als buchbar suggeriert wird, den man aber nie erhält, wird dem Kunden verkauft.
Der Sachverhalt:
Am Abend des 09.01.2015 habe ich im Internet, zusammen mit meiner Ehefrau, nach einer Urlaubsreise für Juli/ August 2015 gesucht. Für uns kam nur ein Direktflug in Frage. Eine passende Reise hatten wir auch recht schnell gefunden. 15 Tage El Gouna, Flug von Leipzig nach Hurghada (Direktflug) mit SunExpress, einer Tochtergesellschaft der Lufthansa.
Die Verfügbarkeitsprüfung ergab „Verfügbar“ mit folgenden Flugdaten:
Hinflug
Datum: 22.07.2015
Abflughafen: Leipzig
Zielflughafen: HurghadaAirline: SunExpressDeuschland
Abflug: 08:00
Ankunft: 13:35
Rückflug
Datum: 06.08.2015
Abflughafen: Hurghada
Zielflughafen: LeipzigAirline: SunExpressDeutschland
Abflug: 19:30
Ankunft: 23:15
Es gibt einen Hinweis, dass sich Flugzeiten und Flugkombinationen ändern können.
Von späteren Flugzeitänderungen war ich bei früheren Flügen in wenigen Fällen auchschon betroffen, mitunter auch zu meinem Vorteil. Habe also „Zur Buchung“geklickt und die entsprechenden Personendaten eingegeben. Auf dieser Seite besteht noch einmal die Möglichkeit, die Flugdateneinzusehen. Alles war noch wie oben angegeben, „SunExpress“.
Nach dem Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ wurde ich darauf hingewiesen, meine Reisedaten nochmals auf Richtigkeit zu überprüfen.
Mit Schrecken stellte ich fest, dass sich nicht nur die Flugzeiten extrem zu meinen Ungunsten verändert hatten, sondern sogar die Fluggesellschaft war jetzt eine andere. Eine Zwischenlandung, die ich keinesfalls wollte, bekam ich noch obendrauf.
Eine Änderungsmöglichkeit gab es an dieser Stelle aber nicht. Es gab nur den Button „Weiter“. Die Folgeseiten enthielten Werbung für Mietwagen, Reiseversicherung usw., aber keine Möglichkeit, auf Berichtigung der Flugdaten.
Neue Flugdaten:
Hinflug m. Zwischenlandung: 22.07.2015
Abflug: 17:30 Ankunft: 21:25
Abflughafen: Leipzig Zielflughafen: IstanbulAirline: TurkishAirlines Flugnummer: 1340
Hinflug m. Zwischenlandung: 23.07.2015Abflug: 00:05 Ankunft: 02:50
Abflughafen: Istanbul Zielflughafen: Hurghada
Airline: Turkish Airlines Flugnummer: 702
Rückflug m. Zwischenlandung: 06.08.2015
Abflug: 03:45 Ankunft: 06:30
Abflughafen: Hurghada Zielflughafen: Istanbul
Airline: Turkish Airlines Flugnummer: 703
Rückflug m. Zwischenlandung: 06.08.2015
Abflug: 10:15 Ankunft: 12:05
Abflughafen: Istanbul Zielflughafen: Leipzig
Airline: Turkish Airlines Flugnummer: 1337
Nachdem ich mich noch am gleichen Abend mehrmals mit „Ab-in-den-Urlaub“ xxxxxxxx) telefonisch in Verbindung gesetzt hatte, den o.g. Sachverhalt schilderte und die sofortige Rücknahme des Reisevertrages verlangte, wurde ich nur freundlich hingehalten.
Mir wurde vonxxxxxx mitgeteilt, dass sie keinen Einfluss auf die Flugkonditionen haben, sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen wird und mich am nächsten Tag zurückruft.
Nichts tat sich.
Daraufhin wandte ich mich am 11.01.2015 über die Internet-Kontaktseite von „Ab-in-den-Urlaub“ mit meiner Problematik an das Unternehmen und verlangte die Reisebuchung rückgängig zu machen oder sie entsprechend meiner ursprünglichen Buchungsabsicht kostenfrei zu berichtigen.
Der Reiseveranstalter „vtours“ erhielt diese Mitteilung ebenfalls am gleichen Tag per Mail zur Kenntnis.
Ich setzte „Ab in den Urlaub“ eine Frist von einer Woche.
Gleiches Schreiben wurde durch mich am 12.01.2015 „Ab-in-den-Urlaub“ postalisch zugestellt (mit Rückschein).
Am 12.01.2014 gegen 14:00 Uhr nahm xxxxxx mit mir telefonisch Kontakt auf und gab an, dass Sie den Preis für meine gebuchte Reise noch einmal mit den am Buchungstag zur Zeit meiner Buchung auf der Seite von „Ab-in-den-Urlaub“ angebotenen Reisen verglichen hat und dass dort zum Reisepreis von 2189,00 Euro (wie von mir gebucht) der Flug mit „SunExpress“ und den Flugdaten, wie sie mir bei der Verfügbarkeitsprüfung angezeigt wurden, angeboten wurde. Sie wies jegliche Schuld von „Ab-in-den-Urlaub“ an dieser Täuschung von sich und verwies mich auf„vtours“.
Von „vtours“ hatte ich inzwischen auch eine Mail als Reaktion auf meine Mitteilung erhalten.
Sie teilten mir mit, dass weder eine Änderung noch eine Rücknahme meines Reisevertrages möglich ist und ich mich zu weiteren Fragen an den Reisevermittler „Ab-in-den-Urlaub“wenden möchte.
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Am 16. 01.2014 erhielt ich folgendeMail von „Ab-in-den-Urlaub“:
Sehr geehrter Herr XXX vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.01.15.Wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrer gebuchten Reise nicht zufrieden sind. Leider befürchten wir hier einige Missverständnisse in Bezug auf die Vertragsverhältnisse in dieser Angelegenheit. Gern bemühen wir uns, diese aus zu räumen. Es ist unbestritten, dass Sie über unser Portal www.ab-in-den-urlaub.dedie o.g. Reise gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass uns alle Angaben wie Name der Name Hotels, Abflughafen, Verpflegungsleistung, Reisepreis und Katalogbeschreibung 1:1 vom Reiseveranstalter geliefert werden. Wir haben als Reisebüro keinen Einfluss auf die Vergabe der Flugplätze, sodass wir Sie vor Buchungsabschluss darauf hinweisen, dass möglicherweise Varianten eingebucht werden, die online nicht angezeigt werden.Sie als Kunde haben online KEINERLEI Möglichkeit die Flugzeit zu selektieren, da Flugzeiten KEINERLEI Vertragsbestandteil darstellen. Bedauerlicherweise sind Sie hier aber von etwas anderem ausgegangen, was nicht uns angelastet werden kann. Die Buchung ist wie von Ihnen gewünscht, zu Stande gekommen auch wenn Sie dies aus den geschilderten Gründen anders einschätzen. Sehr geehrter Herr XXX, wir können aus den unserseits dargelegten Gründen keine Rechtsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch herleiten Wir freuen uns, Ihnen unsere Entscheidung nachvollziehbar dargelegt zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.xxxxxxxQuality Management UNISTER Travel Retail GmbH & Co. KGAmtsgericht Leipzig, HRA 17016, Ust. ID 292903545
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Scheinbar sieht „Ab-in-den-Urlaub“ kein Verschulden ihrerseits oder will es nicht eingestehen. Lösungsvorschläge sind imAntwortschreiben nicht zu finden. Stattdessen beziehen sie sich nur auf dieFlugzeiten, welche hier kaum zur Debatte stehen. Auf die von mir geforderteTransparenz des Internetbuchungsvorgangs wird mit keinen Wort eingegangen.
Auf der Internetseite von „Ab-in-den-Urlaub“ wurden ich und vermutlich noch viele andere Interessenten wie es scheint, in eine Reisevertragsfalle geführt.
Diese Reise habe ich so nicht gebucht und auch nicht buchen wollen.
Ich sehe in der Gestaltung der Internetseite durch den Portalbetreiber eine willentlich darauf angelegte Täuschung des Seitenbesuchers, um einen Vertragsabschluss herbeizuführen.
Ich bin kein Jurist und nicht in der Lage einzuschätzen, ob der Tatbestand einer Täuschung hiertatsächlich erfüllt ist und wer für die Täuschung verantwortlich ist.
Ich bin aber sehr wohl in der Lage einzuschätzen, dass ich bei entsprechender Transparenz der Internetseite von „Ab-in-den-Urlaub“ eine derartige Buchung nie getätigt hätte.
Ich habe gegen den Reisevermittler "Ab-in-den-Urlaub" Strafanzeige gestellt, mich an
den Verbraucherschutz, die Presse und Fernsehen gewandt.
Die "Umschau" des MDR schreibt z.B. wörtlich "Sollten Sie neue Erkenntnisse zur Thematik gewinnen, ggf. über Beschwerden anderer Verbraucher, lassen Sie mich davon wissen!"
Sollten also weitere Betroffene meinen Beitrag lesen, bitte ich um Rückmeldung!!!
Nur so besteht die Möglichkeit, den Fall an die Öffentlichkeit zu bringen.
Micha