Hallo zusammen,
ich spreche alle Reiesende an, welche mit Schauinsland oder allgemein pauschal gereist sind.
Nach dem BGH-Urteil vom 10. Dezember 2013 Aktenzeichen - X ZR 24/13 dürfen Reiseveranstallter Flugtermine nicht willkürlich zu Ungunsten der Urlauber verschieben.
Bei mir konnten somit gebuchte Bahnverbindungen ncht genutzt werden , waren aber im Reisepreis erhalten.
Wenn einer die gleichen Erfahrungen erlebt hat, bitte melden da ich eine Sammelklage einreichen möchte.