Jetzt wird es spannend !
- In der Gastronomie dürfen sich im Innenbereich nur Geimpfte und Genesene aufhalten. Am Eingang erfolgt eine Identitätsprüfung und Prüfung der Impfbescheinigung bzw. einer Bescheinigung, dass 6 Monate seit der Infektion vergangen sind.
Meine Frage gilt das auch für das Hotelrestaurant und wird das auch umgesetzt, ich fände es klasse