Gilt o.g. Ausweis für einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der CH eigentlich als Ersatz für den Personalausweis?
Konkreter Fall: Übermorgen geht's last minute nach Tunesien, die verlangen beim Reisepass eine Gültigkeit von 6 Monaten. Meiner (deutsch) ist aber nur noch knapp 5 Monate gültig. Als Ersatz geht der Personalausweis - den ich schon längst nicht mehr habe - plus Reisedokumente (Pauschalreise). Wäre also hier der Ausländerausweis B gefragt?
Danke für Eure Infos.