• SeeteufelX
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    geschrieben 1286987467000

    Gilt o.g. Ausweis für einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der CH eigentlich als Ersatz für den Personalausweis?

    Konkreter Fall: Übermorgen geht's last minute nach Tunesien, die verlangen beim Reisepass eine Gültigkeit von 6 Monaten. Meiner (deutsch) ist aber nur noch knapp 5 Monate gültig. Als Ersatz geht der Personalausweis - den ich schon längst nicht mehr habe - plus Reisedokumente (Pauschalreise). Wäre also hier der Ausländerausweis B gefragt?

    Danke für Eure Infos.

  • 3footure
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    geschrieben 1287054952000

    Der Personalausweis kommt unserer Identitätskarte gleich. Der Ausländerausweis B hat nichts mit einem Grenzübergang zu tun. Der steht legilich dafür da in welcher Form du berechtigt bist in der Schweiz zu sein und zu Arbeiten.

    Wie weit jedoch die Konsequenzen sind kann ich dir nicht beantworten. Ich würde schleunigst und sofort mich mit dem Tunensichen Konsulat oder mit dem Deutschen Konsulat in Verbindung setzen. Ev. wird das nicht so streng gehandhabt. Gültig ist er ja.

    Für solch einen Fall haben wir Schweizer die Möglichkeit direkt am Flughafen einen Express Pass uns ausstellen zu lassen. Welche Möglichkeiten für dich bestehen, kann dir nur das Deutsche Konsulat beanworten.

  • SeeteufelX
    Dabei seit: 1219708800000
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    geschrieben 1287873542000

    Nachtrag: Es gab keinerlei Probleme, der Pass wird jetzt verlängert und alles ist gut.

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