Durch eine Gesetzesänderung müssen Touristen mit Kindern unter 18 Jahren ab dem 01.10.2014 auf einiges achten.
- Eltern, die mit minderjährigen Kindern einreisen und ausreisen, müssen neben deren Pässen und Rückreisetickets auch die vollständige Geburtsurkunde der Kinder vorlegen.
- Wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern reisen (aber mit einem Familienmitglied oder Freund) müssen sie eine eidesstattliche Erklärung beider Eltern mitführen, in der sie ihre Erlaubnis zu dieser Reise geben. Zu dieser Erlaubnis müssen Kopien der Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds vorgelegt werden.
- Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, muss er/sie neben der Geburtsurkunde auch eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils mit dessen Einverständnis zu dieser Reise vorlegen.
- Wenn ein Elternteil alleinerziehend und/oder das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, so muss er/sie einen offiziellen Nachweis dafür oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorlegen.