• FrankundBianka
    Dabei seit: 1186531200000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1215971278000

    Gruß an die Gemeinde,

    kann mir mal jemand erklären, wieso Bürger aus UK

    im Duty-free-Shop, im Airport von Malta gekaufte, bei Ausreise nach UK

    3200 Zigaretten oder 3 Kg.Tabak mit nach UK nehmen können.

    Was mir noch aufgefallen ist, die UK-Bürger zahlen für 500gramm Tabak nur 30 Euro, statt 60 Euro für EU-Bürger.

    Bei den Zigaretten sind es 20-30% Euro weniger.

    Innerhalb der EU gibt es ja kein Duty-free mehr.

    Richtung UK, für UK-Bürger anscheinend doch.

    Also die Frage :gilt denn für die Einfuhr nach UK, für UK-Bürger anderes

    EU-Recht.

    mfG.

  • HAJOROLA
    Dabei seit: 1156896000000
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    geschrieben 1215973843000

    Hallo!

    Laut Google : Außereuropäischer Einkauf 200 Zigaretten usw.

    Europäischer Einkauf sind die Zollbestimmungen 1993 gefallen und man darf bis zu 3200 Zigaretten usw. einführen.

    Gruß Hajo

    Leben und Leben lassen.
  • FrankundBianka
    Dabei seit: 1186531200000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1216049124000

    Gruss

    Steht da nicht irgendwo geschrieben, innerhalb der EU 4.Stangen versteuert oder 800 Zigaretten, oder 1.Kg. Tabak für EU- Bürger.

    Wieso können UK (EU)-Bürger, kommend aus Malta, nach UK(United-Kingdom) 3200 Zigaretten unversteuert, in UK einführen.

    Das entspricht, unversteuert 16. Stangen.

    mfG.

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1216053821000

    3200 Zigaretten entsprechen 16 Stangen, egal ob versteuert oder unversteuert. :p

    Freunde, die öfter nach England fahren, haben mir erklärt, dass man den "Eigenbedarf" importieren darf. Bei 3200 Stück müsste man schon sehr glaubhaft argumentieren, wenn der Rückflug eine Woche später datiert ist. Aber sie machen den Engländern immer eine Riesenfreude, dort gibt's ja keine Zig's unter 7 Euro das Päckchen.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1216054166000

    Von Dover nach Calais fahren die Boote für Engländer für 5 Pfund. Hin und zurück! :shock1:

    Schnell in den Supermarkt und 5-6 Paletten Büchsenbier und Zigs gekauft und wieder zurück!

    Das mit den 3200 Stück Zollfrei ! mag ich nicht glauben.

    In Dover haben die Zöllner jedenfalls geguckt wieviel Paletten Bier jeder hatte.

    Habe gerade nachkalkuliert:

    ca. 80 cm Höhe macht 5 Büchsen hoch á 24 Dosen sind 120 Büchsen Bier a 1/2 Liter

    Steuerfreier Eigenbedarf ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • FrankundBianka
    Dabei seit: 1186531200000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1216137810000

    Info vom Zoll

    bei der Beförderung von Gemeinschaftswaren innerhalb des Zollgebietes der

    Gemeinschaft - also auch von Malta nach Großbritannien bzw. Deutschland - sind

    keinerlei Zollförmlichkeiten vorgeschrieben. Es findet entsprechend keine

    Zollabfertigung statt. Zollstellen, die eine Warenkontrolle an den

    Binnengrenzen durchführen, gibt es nicht. Ein- oder Ausfuhrabgaben werden nicht

    erhoben.

    Gemeinschaftsware siehe - http://www.zoll.de > Zoll und Steuern > Zölle >

    Grundlagen des Zollrechts > Zollrechtlicher Status

    Zollgebiet der Gemeinschaft siehe - http://www.zoll.de > Zoll und Steuern >

    Zölle > Grundlagen des Zollrechts > Zollgebiet

    Umsatztsuerlich snd für Privatkäuferebenfalls keinerlei Vorgaben zu beachten.

    Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer der Ware in Rechnung gestellt.

    Die von Ihnen angesprochenen Einschränkungen gelten ausschließlich für Waren,

    die besonderen Verbrauchsteuern unterliegen. Grundlage für das nationale

    Verbrauchsteuerrecht in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist eine Richtlienie der

    Europäischen Gemeinschaft. Im Zusammenhang mit dem innerhgemeinschaftlichen

    privaten Verbringen verbrauchsteuerpflichtiger Waren legt die Richtlinie Mengen

    fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Richtlinie erklaubt den

    Mitgliedstaaten jedoch, bei der Umsetzung in nationales Recht über die in der

    Richtlinie genannten Mindestmengen hinaus zu gehen. Großbritannien hat offenbar

    von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insoweit bestätigt sich Ihre

    Vermutung, dass das in Großbritannien gültige Verbrauchsteuerrecht vom hier

    geltenden abweicht.

    Auskünfte des Zoll-Infocenters sind unverbindlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    mfG.

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