Guten Morgen ihr Lieben, danke für den Hinweis mit der Übersetzung....aber das hätte ich sowieso gemacht, das ist ja klar, der Beamte in Mexiko kann ja mit dem Deutsch nicht viel anfangen.
Eine Anfrage an die Botschaft in Mexiko hatte ich auch schon gestellt...
Folgende Antwort habe ich von dort erhalten - vielleicht ist das auch für andere hier im Forum von Interesse
Sehr geehrte Frau
die Einfuhr von notwendigen Medikamenten für den persönlichen Gebrauch
ist weder verboten noch zollpflichtig. Sie sollten aber - auch für den
Fall, dass in Mexiko eine Behandlung erforderlich wird - die Unterlagen
Ihres behandelnden Arztes (Rezepte, evt. eine ärtzl. Bescheinigung) in
leserlicher und ggf. übersetzter Form mit sich führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Horacio 1506, Col. Morales, Secc. Alameda
11530 México D.F.
Steht alles drin was man wissen muss, so werde ich es dann machen.....
Schön, dass es mit den Medikamenten so unkompliziert ist....und ich bin erstaunt, dass doch soviele Leute die scheinbar "krank" mit einem Urlaub in Mexiko keine Probleme haben, denn das war auch so eine Sorge von mir...
Liebe Grüsse und noch einmal danke
Wie sagt man so schön
Hasta Luego
enzianmaedchen