@josiejacki:laut auswärtigen Amt ist der Stand so:
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten können von den thailändischen Grenzbehörden (Immigration) mehrere „Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse“ mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils bis zu maximal 30 Tagen in den Reisepass eingestempelt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt.
Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich. Die thailändischen Behörden haben bislang den deutschen Kinderreisepass offiziell nicht anerkannt. Bisher sind der Botschaft aber keine Fälle bekannt geworden, in denen Inhabern von Kinderreisepässen die Einreise verweigert wurde. Wenn Kinder nur im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.