Ich hab nochmal gegoogelt
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen und Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen zu schützen. Zur Durchführung des Gesetzes bestehen weitere Gesetze und Rechtsverordnungen, die u.a. die Überwachung der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, die Zulassung von Zusatzstoffen für Lebensmittel, die Höchstmengen für Rückstände an Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, die Kennzeichnung von Lebensmitteln oder die Herstellung und das Verbringen von diätetischen Lebensmitteln regeln. Lebensmittel dürfen nur nach Deutschland verbracht werden, wenn sie gesundheitlich unbedenklich sind. Für die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig.
Anscheinend darf man Lebensmittel einführen.