Jedenfalls gibt es auch in der Türkei keine gesetzliche Grundlage für eine Inhaftierung nach einem unverschuldeten Unfall, wie irrtümlich von Nele1996 geschrieben.
Die Causa Yücsel ist ein gutes Beispiel für willkürliche Inhaftierung, keine Ahnung weshalb du die Substanz nicht erkennen willst.
Ferner glaube ich nicht, dass man mit Vorbehalten wie Nele1997 sie zu haben scheint, entspannt mit dem Mietwagen durch die Türkei gondelt.