Info zur Reisevollmacht
Unter Reisevollmacht wird die Erlaubnis der Eltern verstanden, dass ein Minderjähriger alleine in den Urlaub fahren darf. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen Jugendliche alleine verreisen, wenn sie die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben. Um diese Erlaubnis in Zeifelsfällen auch nachweisen zu können, wird empfohlen, diese Erlaubnis (Reisevollmacht) schriftlich zu erteilen und dem Jugendlichen mitzugeben.
Gesetzliche Formerfordernisse bestehen nicht, jedoch sollte die Reisevollmacht die Erziehungsberechtigten identifizieren, u. U. das konkrete Reiseziel angeben und auf jeden Fall unterschrieben sein.
Folgende Dokumente sind erforderlich und sollten mitgegeben werden:
*aktueller Kinderausweis/-pass
*Auslandskrankenschein/Chipkarte
*spezifische, zeitlich begrenzte, zusätzliche Krankenversicherung wegen Rückholung usw.
*von allen Dokumenten je 1 Kopie mit auf die Reise und eine zuhause hinterlegt