Wer kennt die Einreisebestimmungen und kann mir in meiner Frage zum Thema E-Shisha weiterhelfen.
Meine Frage ist eigentlich Simpel aber weder die türkische Botschaft auch nicht das auswertige Amt konnten mir bis dato meine Fragen beantworten.
Darf ich meine E-Shisha mit in die Türkei nehmen? Der deutsche Zoll sagt ja
Zu E-Shisha gehört auch eine Flüssigkeit die sich Liquit nennt wieviel ml darf ich mitnehmen und wo pack ich es hin
Handgepäck oder Koffer
aber was sagt der tükische Zoll 
Komme ich mit meiner E-Shisha inclusive Liquit ohne Ärger zu bekommen durch den tükischen Zoll 
Helft mir bitte mein Problem zu lösen.
Gruß Marion

Ich kann nur mutmaßen, dass es keine belastbaren Rechtsgrundlagen gibt. Bekannt ist, dass der Verkauf von E Zigaretten u.ä in der Türkei nicht erlaubt ist. Wenn die Einfuhr solcher Geräte samt Zubehör gesetzlich nicht geregelt ist, kann man deine Frage auch nicht eindeutig beantworten. Aber generell gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Es gilt der Rechtsgrundsatz "nullum crimen, nulla poena sine lege". Frei übersetzt bedeutet das, ohne Gesetz gibt es keine Straftat und daher auch keine Strafe. Ich fürchte, mehr wirst du wohl auch nicht in Erfahrung bringen können, nicht einmal in den heiligen Hallen dieses Forums
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