Hallo,
ich habe noch eine Frage. Wir fliegen in die Türkei und in den Einreisebestimmungen des Reiseveranstalters steht, dass u. a. für folgende Personengruppen andere Einreisebstimmungen gelten könnten:
- Doppelstaatler
- Vorbestrafte
Mein Freund hat 1. die doppelte Staatsbürgerschaft und 2. vor ca 12 Jahren einen Unfall in der Türkei, für die er die Schuld bekommen hatte ( = vorbestraft?).
Was machen wir jetzt? Können wir trotzdem unbesorgt in den Urlaub fliegen (Flug und Hotel) oder müssen wir mit "Überraschungen" rechnen?