• mari1234
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    geschrieben 1302376629000

    Hallo,

    ich habe noch eine Frage. Wir fliegen in die Türkei und in den Einreisebestimmungen des Reiseveranstalters steht, dass u. a. für folgende Personengruppen andere Einreisebstimmungen gelten könnten:

    - Doppelstaatler

    - Vorbestrafte

    Mein Freund hat 1. die doppelte Staatsbürgerschaft und 2. vor ca 12 Jahren einen Unfall in der Türkei, für die er die Schuld bekommen hatte ( = vorbestraft?).

    Was machen wir jetzt? Können wir trotzdem unbesorgt in den Urlaub fliegen (Flug und Hotel) oder müssen wir mit "Überraschungen" rechnen?

  • koechin58
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    geschrieben 1302388018000

    Dein Freund könnte sich in dem für ihn zuständigen Konsulat erkundigen. Dann hätte er eventuell Gewissheit. Brigitte

    Wir sind alle am Borsigplatz geboren! SCHWARZ-GELB ist der Fußballhimmel!...nur der BVB, unser ganzes Leben, unser ganzer Stolz!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1302390609000

    @Köchin58

    Absolut korrekt dein Hinweis ... eine Erkundigung beim Auswärtigen Amt und Konsulat des zweiten Staates ist unbedingt ratsam!

    Wenn der Unfall zivilrechtlich verhandelt wurde (reine Schadensabwicklung), gilt der Verursacher nicht als vorbestraft. Handelt es sich jedoch um einen Strafrechtsfall (z.B. fahrlässige Körperverletzung), gelten andere Vorschriften.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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