Guten Morgen,
mein Sohn (besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit) wird kurzfristig mit seinen Großeltern (mütterlicherseits/deutsch) in die Türkei in den Urlaub fahren. Natürlich werde ich meinen Eltern eine Vollmacht für die Reise mitgeben. Nun stellt sich aber die Frage, inwiefern diese für die türkischen Grenzbehörden ausreichend ist, da das Kind ja (auch dem Namen nach türkisch ist) und meine Eltern auch einen gänzlich anderen Nachnamen besitzen. Benötige ich hier eine Vollmacht in türkischer Sprache, mit Unterschrift des Kindsvaters?
Vielleicht kennt sich der ein oder andere User dahingehend aus?
Vielen Dank.
VG
, ich selber bin da ja eher von gelassener Natur aber für meinen - nicht immer ganz ruhigen - Vater will ich da nicht die Hände ins Feuer legen, wenn sich ein türkischer Beamter zu "profilieren" versucht, zumal das Passbild ein ziemlich verknautschtes Baby und keinen erwachsenen 3jährigen zeigt
!