Einreisebestimmungen mit deutsch/türkischen Enkel in die Türkei

  • Susi26
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    geschrieben 1295253554000

    Guten Morgen,

     

    mein Sohn (besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit) wird kurzfristig mit seinen Großeltern (mütterlicherseits/deutsch) in die Türkei in den Urlaub fahren. Natürlich werde ich meinen Eltern eine Vollmacht für die Reise mitgeben. Nun stellt sich aber die Frage, inwiefern diese für die türkischen Grenzbehörden ausreichend ist, da das Kind ja (auch dem Namen nach türkisch ist) und meine Eltern auch einen gänzlich anderen Nachnamen besitzen. Benötige ich hier eine Vollmacht in türkischer Sprache, mit Unterschrift des Kindsvaters?

     

    Vielleicht kennt sich der ein oder andere User dahingehend aus?

     

    Vielen Dank.

     

    VG

  • vonschmeling
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    geschrieben 1295258264000

    Nein, wird nicht benötigt, weder bei einfacher noch bei doppelter Staatsbürgerschaft.

    Eine Vollmacht in deutscher Sprache dient wohl, damit sich die Großeltern abgesichert fühlen - behördlich notwendig ist sie nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Susi26
    Dabei seit: 1166486400000
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    geschrieben 1295259011000

    Danke :p , ich selber bin da ja eher von gelassener Natur aber für meinen - nicht immer ganz ruhigen - Vater will ich da nicht die Hände ins Feuer legen, wenn sich ein türkischer Beamter zu "profilieren" versucht, zumal das Passbild ein ziemlich verknautschtes Baby und keinen erwachsenen 3jährigen zeigt :-)!

     

    Wird schon gut gehen!

  • Susi26
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    geschrieben 1296414794000

    :p   um eine Erfahrung reicher. Trotz Vollmacht, zur eigenen Sicherheit, musste sich Opa einer Befragung durch die deutschen Grenzbehörden unterziehen, denn die Vollmacht reichte denen - so wie ich sie verfasst habe - nicht aus.

     

    Na ja, immerhin, das Kind ist jetzt in der Türkei.

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