• Fugabi
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    geschrieben 1195297526000

    Hallo zusammen,

    wir haben per Internet gebucht und erfreulicherweise für beide Kinder einen

    günstigen Kinderfestpreis erhalten.

    Dieser wurde uns durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.

    Buchungstermin war der 5.10.07 für Sommer 2008.

    Nun ist der Katalog draussen und nach dem Reisepreisteil dürfte uns der KFP nur für ein Kind zustehen, das andere hätte demnach einen höheren Preis zu zahlen. Vor zwei Wochen kam nochmals eine Buchungsbestätigung mit dem günstigen Preis. Dies geschah aber automatisch weil derReisepreissicherungsschein auf der ersten Bestätigung für Juni 2008 nicht mehr gültig war und erneuert werden musste.

    Kann der Reiseveranstalter nach einem so langen Zeitraum evtl. noch Geld nachfordern oder kann ich vertrauen, dass alles rechtens ist.

    Die Differenz ist nicht so enorm, dass ich von Anfang an hätte den Fehler bemerken müssen. Vielleicht war es auch ein Superfrühbucherschnäppchen???

    Direkt nachfragen will ich beim RV verständlicherweise nicht.

    Wer kennt sich da aus ?????

    Ich bin der Meinung, dass der Veranstalter hätte schon reagieren müssen, denn die Buchung ist ja schon länger her.

    Gruß Gabi

  • Colchen
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    geschrieben 1195297808000

    also ich denke nicht das du was nachzahlen musstet.. es war halt einfach ein fehler des veranstalters, und dafür muss der veranstalter jetzt selbst haften wenn es so wär ... weil er muss dir ja das geben was du gebucht hast er kann ja nicht aufeinmal mehr verlangen ;)

    01.06.2009 - 15.06.2009 Aqua Vista & Spa
  • WonderfulNZ
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    gesperrt
    geschrieben 1195297929000

    Das ist rechtlich vorgeschrieben, der RV hat einfach Pech gehabt!

    Du musst auf keinen Fall etwas zahlen.

    Aber frag doch mal vonschmeling oder im Reiserecht forum, die kennen sich alle sehr gut mit solchen Sachen aus!

    LG

    Michi

    Aus Freundschaft wurde Liebe und aus Liebe wurde Hass! Nun sitz ich 1.000 km entfernt von dir, schaue aufs Karibische Meer und DU bist nicht da :(
  • Fugabi
    Dabei seit: 1127952000000
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    geschrieben 1195298091000

    @WonderfulNZ sagte:

    Das ist rechtlich vorgeschrieben, der RV hat einfach Pech gehabt!

    Du musst auf keinen Fall etwas zahlen.

    Aber frag doch mal vonschmeling oder im Reiserecht forum, die kennen sich alle sehr gut mit solchen Sachen aus!

    LG

    Michi

    Ja danke,

    habe erst stäter bemerkt, dass die Frage dort wohl besser palziert gewesen wäre....

    obwohl es betrifft ja den Türkeiurlaub 2008.

    Trotzdem schon mal vielen Dank.

    LG Gabi

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