• Hexe0372
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    geschrieben 1257437038000

    Hallo, hab da mal ne ganz blöde Frage, streite mich gerade mit meinem Mann, wegen der zollfreimenge EdP/EdT, zählt das Duftwässerchen von zuhause auch schon mit rein, sein EdT hat nur noch ne kleine Pfütze drin. Er will sich auf dem Hin und Rückflug wieder EdT zulegen. Wäre für schnelle Antworten dankbar, da es in vier Stunden losgeht.

    Liebe Grüße Bine... :frowning:

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1257437205000

    ...ist doch klar und deutlich auf den Seiten des deutschen Zolls (Rückflug) und dem türkischen (Hinflug) geregelt.

    Einreise Türkei:

    bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz (höchstens 600 ml Gesamtmenge)

    Einreise Deutschland/EU:

    • andere WarenFlug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro

    ... ;)

  • Hexe0372
    Dabei seit: 1128124800000
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    geschrieben 1257438596000

    Der Gesamtwert ist mir schon irgendwie klar, bei Kippen dürfen es ja wenn auch pro Nase nur 200 Stück sein. Meine Frage galt der Inhaltsmenge, gibt es das nicht mehr, sondern bezieht es sich jetzt auf den Gesamtwert. Glaube dann ist da was an mir vorbei gegangen... :? !!!

    Gruß Bine...und Danke für die schnelle Antwort

  • vonschmeling
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    geschrieben 1257451912000

    Die zulässige Höchstmenge sind 600ml, wie oben zu lesen.

    Vielleicht verwechselst du da was mit der Beschränkung von Flüssigkeiten und Pasten im Handgepäck?

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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