Die Wareneinfuhr aus nicht EU-Staaten ist wie folgt geregelt:
Bei Flug- bzw. Seereisen sind Waren bis zu einem Wert von insgesamt 430 Euro (pro Person) nicht Zollpflichtig. Für Reisende unter 15 Jahren ist der Warenwert auf 175 Euro begrenzt.
Alles was über diese Beträge hinaus geht ist Anmelde- und Zollpflichtig. Um den Warenwert glaubhaft machen zu können solltest Du bei der Einreise die Kaufbelege vorlegen können.
Bei der Einfuhr von Plagiaten drückte der Zoll beide Augen zu wenn sie ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen sind. Aber Vorsicht! Wenn Du drei Uhren oder Textilien in den verschiedensten Größen (z.B. von S bis XXL) im Gepäck hast, geht der Zoll nicht mehr von einer privaten Nutzung aus. Dann kann die Ware eingezogen werden und es hat auch noch rechtliche Folgen.
Wilfried